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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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AnmerkungenAnlage 2aAnmerkungen zu <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen <strong>de</strong>rVergütungsgruppen Kr 1 bis Kr 14Die <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Anmerkungen sind bei <strong>de</strong>r Eingruppierung <strong>de</strong>r Mitarbeiter zubeachten.IDie Tätigkeitsmerkmale <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen Kr 1 bis Kr 14 gelten nur für Mitarbeiterin stationären Einrichtungen.IIDie Ziffern I bis VII <strong>de</strong>r Anmerkungen zu <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen1 bis 12 <strong>de</strong>r Anlage 2 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gelten sinngemäß.IIIUnter Krankenpflegern sind Gesundheits- und Krankenpfleger sowie GesundheitsundKin<strong>de</strong>rkrankenpfleger <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Krankenpflegegesetz zu verstehen. Unter Altenpflegermit staatlicher Anerkennung sind auch Altenpfleger mit Abschlussprüfungzu verstehen.IVKrankenpfleger, die Tätigkeiten von Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpflegern bzw.Altenpflegern ausüben, sind als Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpfleger bzw. Altenpflegereingruppiert.Gesundheits- und Kin<strong>de</strong>rkrankenpfleger, die Tätigkeiten von Krankenpflegern bzw.Altenpflegern ausüben, sind als Krankenpfleger bzw. Altenpfleger eingruppiert. Altenpfleger,die Tätigkeiten von Krankenpflegern ausüben, sind als Krankenpflegereingruppiert; soweit <strong>de</strong>ren Eingruppierung von <strong>de</strong>r Zeit einer Tätigkeit o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>rZeit einer Berufstätigkeit abhängt, sind jedoch die für Altenpfleger gelten<strong>de</strong>n Zeitenmaßgebend.VBei <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen, die einen Bewährungsaufstieg vorsehen, gelten jeweilsauch die Anmerkungen zu <strong>de</strong>r in Bezug genommenen Ziffer <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe,aus <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bewährungsaufstieg erfolgt.VIDie Dienstbezüge (Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) <strong>de</strong>r Mitarbeiter, die am31. Juli 1989 in einem Dienstverhältnis stehen, das am 1. August 1989 zu <strong>de</strong>mselbenzurück

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