12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVO§ 27 Information(1) Dienstgeber und Mitarbeitervertretung informieren sich gegenseitig über die Angelegenheiten,welche die Dienstgemeinschaft betreffen. Auf Wunsch fin<strong>de</strong>t eineAussprache statt.(2) Der Dienstgeber informiert die Mitarbeitervertretung insbeson<strong>de</strong>re über• Stellenausschreibungen,• Än<strong>de</strong>rungen und Ergänzungen <strong>de</strong>s Stellenplanes,• Behandlung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung vorgetragenen Anregungen undBeschwer<strong>de</strong>n,• Bewerbungen von schwerbehin<strong>de</strong>rten Menschen und Vermittlungsvorschläge<strong>nach</strong> § 81 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.§ 27a Information in wirtschaftlichen Angelegenheiten(1) Der Dienstgeber einer Einrichtung, in <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel mehr als 50 Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter ständig beschäftigt sind und <strong>de</strong>ren Betrieb überwiegenddurch Zuwendungen <strong>de</strong>r öffentlichen Hand, aus Leistungs- und Vergütungsvereinbarungenmit Kostenträgern o<strong>de</strong>r Zahlungen sonstiger nicht-kirchlicher Dritter finanziertwird, hat die Mitarbeitervertretung über die wirtschaftlichen Angelegenheiten<strong>de</strong>r Einrichtung rechtzeitig, min<strong>de</strong>stens aber einmal im Kalen<strong>de</strong>rjahr unter Vorlage<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen schriftlich zu unterrichten, sowie die sich darausergeben<strong>de</strong>n Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Die Mitarbeitervertretungkann Anregungen geben. Besteht eine Gesamtmitarbeitervertretung o<strong>de</strong>rerweiterte Gesamtmitarbeitervertretung, so ist diese anstelle <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungzu informieren.(2) Zu <strong>de</strong>n wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbeson<strong>de</strong>re1. <strong>de</strong>r allgemeine Rahmen <strong>de</strong>r wirtschaftlichen und finanziellen Lage <strong>de</strong>r Einrichtung;2. Rationalisierungsvorhaben;3. die Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Organisation o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Zwecks einer Einrichtung sowie4. sonstige Verän<strong>de</strong>rungen und Vorhaben, welche die Interessen <strong>de</strong>r Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter <strong>de</strong>r Einrichtung wesentlich berühren können.(3) Als erfor<strong>de</strong>rliche Unterlagen im Sinne <strong>de</strong>s Abs. 1 sind diejenigen Unterlagen vorzulegen,die ein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>r Einrichtungvermitteln. Sofern für die Einrichtung <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>rSteuerrechts Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten bestehen,sind dies <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n jeweils maßgeblichen Glie<strong>de</strong>rungsvorschriftensowie <strong>de</strong>r Anhang und, sofern zu erstellen, <strong>de</strong>r Lagebericht; für Einrichtungenzurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!