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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVOstellen. Die Freistellung beinhaltet <strong>de</strong>n Anspruch auf Reduzierung <strong>de</strong>r übertragenenAufgaben.(3) 1 Auf Antrag <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung sind von ihrer dienstlichen Tätigkeit jeweilsfür die Hälfte <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer o<strong>de</strong>r einesVollbeschäftigten freizustellen in Einrichtungen mit – im Zeitpunkt <strong>de</strong>r Wahl – mehrals• 300 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zwei Mitarbeitervertreterinneno<strong>de</strong>r Mitarbeitervertreter,• 600 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern drei Mitarbeitervertreterinneno<strong>de</strong>r Mitarbeitervertreter,• 1000 wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vier Mitarbeitervertreterinneno<strong>de</strong>r Mitarbeitervertreter.Dienstgeber und Mitarbeitervertretung können sich für die Dauer <strong>de</strong>r Amtszeit dahingehen<strong>de</strong>inigen, dass das Freistellungskontingent auf mehr o<strong>de</strong>r weniger Mitarbeitervertreterinneno<strong>de</strong>r Mitarbeitervertreter verteilt wer<strong>de</strong>n kann.(4) Zum Ausgleich für die Tätigkeit als Mitglied <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung, die auseinrichtungsbedingten Grün<strong>de</strong>n außerhalb <strong>de</strong>r Arbeitszeit durchzuführen ist, hat dasMitglied <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung Anspruch auf entsprechen<strong>de</strong> Arbeitsbefreiungunter Fortzahlung <strong>de</strong>s Arbeitsentgelts. Kann ein Mitglied <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungdie Lage seiner Arbeitszeit ganz o<strong>de</strong>r teilweise selbst bestimmen, hat es die Tätigkeitals Mitglied <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung außerhalb seiner Arbeitszeit <strong>de</strong>m Dienstgeberzuvor mitzuteilen. Gibt dieser <strong>nach</strong> Mitteilung keine Möglichkeit zur Tätigkeit innerhalb<strong>de</strong>r Arbeitszeit, liegt ein einrichtungsbedingter Grund vor. EinrichtungsbedingteGrün<strong>de</strong> liegen auch vor, wenn die Tätigkeit als Mitglied <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungwegen <strong>de</strong>r unterschiedlichen Arbeitszeiten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungnicht innerhalb <strong>de</strong>r persönlichen Arbeitszeit erfolgen kann. DieArbeitsbefreiung soll vor Ablauf <strong>de</strong>r nächsten sechs Kalen<strong>de</strong>rmonate gewährt wer<strong>de</strong>n.Ist dies aus einrichtungsbedingten Grün<strong>de</strong>n nicht möglich, kann <strong>de</strong>r Dienstgeberdie aufgewen<strong>de</strong>te Zeit wie Mehrarbeit vergüten.(5) Kommt es in <strong>de</strong>n Fällen <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 2 und 4 nicht zu einer Einigung, entschei<strong>de</strong>tauf Antrag <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung die Einigungsstelle.§ 16 Schulung <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungund <strong>de</strong>s Wahlausschusses(1) Den Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung ist auf Antrag <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungwährend ihrer Amtszeit bis zu insgesamt drei Wochen Arbeitsbefreiung unterFortzahlung <strong>de</strong>r Bezüge für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen zu gewähren,wenn diese die für die Arbeit in <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung erfor<strong>de</strong>rlichen Kenntnissevermitteln, von <strong>de</strong>r (Erz-)Diözese o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Diözesan-<strong>Caritas</strong>verband als ge-1 Muster für eine diözesane Fassung.zurück

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