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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 1Anlage 524.00 Uhr. Dienstplanmäßige Arbeit ist die Arbeit, die innerhalb <strong>de</strong>r regelmäßigenArbeitszeit an <strong>de</strong>n <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Dienstplan festgelegten Kalen<strong>de</strong>rtagen regelmäßig zuleisten ist. Die Arbeitszeit kann innerhalb einer Einrichtung für die Mitarbeiter verschie<strong>de</strong>nerDienstbereiche unterschiedlich verteilt wer<strong>de</strong>n, wenn das aus dienstlichenGrün<strong>de</strong>n geboten ist.(9) Die Arbeitszeit beginnt und en<strong>de</strong>t an <strong>de</strong>r Arbeitsstelle (Verwaltungs-/Betriebsbereichin <strong>de</strong>m Gebäu<strong>de</strong>/Gebäu<strong>de</strong>teil, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Mitarbeiter arbeitet), bei wechseln<strong>de</strong>rArbeitsstelle an <strong>de</strong>r jeweils vorgeschriebenen Arbeitsstelle.(10) Die Mitarbeiter müssen <strong>nach</strong> Beendigung <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit eine ununterbrocheneRuhezeit von min<strong>de</strong>stens elf Stun<strong>de</strong>n haben. Die Ruhezeit kann au<strong>fm</strong>in<strong>de</strong>stens neun Stun<strong>de</strong>n verkürzt wer<strong>de</strong>n, wenn die Art <strong>de</strong>r Arbeit dies erfor<strong>de</strong>rtund die Kürzung <strong>de</strong>r Ruhezeit innerhalb von dreizehn Wochen ausgeglichen wird.Abweichend von Unterabsatz 1 Satz 1 sind in Krankenhäusern und an<strong>de</strong>ren Einrichtungenzur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen <strong>de</strong>r Ruhezeitdurch Inanspruchnahmen während <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Rufbereitschaft,die min<strong>de</strong>stens die Hälfte <strong>de</strong>r Ruhezeit betragen, unmittelbar anschließendauszugleichen. Beträgt die Inanspruchnahme während <strong>de</strong>s Bereitschaftsdienstes o<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Rufbereitschaft weniger als die Hälfte <strong>de</strong>r Ruhezeit, ist ein Ausgleich zu an<strong>de</strong>rerZeit möglich.(11) Die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen gelten auch für Nachtarbeitnehmer im Sinne <strong>de</strong>sArbeitszeitgesetzes.Anmerkung zu Absatz 11:Nachtarbeitnehmer im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 5 ArbZG sind Mitarbeiter, die aufgrundihrer Arbeitszeitgestaltung normalerweise Nachtarbeit in Wechselschicht zu leistenhaben o<strong>de</strong>r Nachtarbeit an min<strong>de</strong>stens 48 Tagen im Kalen<strong>de</strong>rjahr leisten.Nachtarbeit im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 4 ArbZG ist je<strong>de</strong> Arbeit, die mehr als zwei Stun<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Nachtzeit umfasst. Nachtzeit im Sinne <strong>de</strong>s § 2 Abs. 3 ArbZG ist die Zeit von23.00 bis 6.00 Uhr.zurück

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