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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 7 Sprecher(innen)Ordnung <strong>de</strong>r AK (gültig bis 31.12.<strong>2007</strong>)(1) Die Mitarbeiterseite und die Dienstgeberseite wählen für die Dauer einer Amtszeitaus ihrer Mitte jeweils fünf Sprecher(innen). Diese koordinieren jeweils die Arbeit<strong>de</strong>r Mitarbeiterseite und <strong>de</strong>r Dienstgeberseite und bereiten insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>renjeweilige Sitzungen vor, die regelmäßig <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommissionvorausgehen.(2) Die Sprecher(innen) wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r Stimmen <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rjeweiligen Seite gewählt. Die Wahlen fin<strong>de</strong>n vor <strong>de</strong>r konstituieren<strong>de</strong>n Sitzung <strong>de</strong>rArbeitsrechtlichen Kommission statt; sie wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>ren Geschäftsführer(in) vorbereitetund durchgeführt. Das Ergebnis wird in <strong>de</strong>r Nie<strong>de</strong>rschrift <strong>de</strong>r konstituieren<strong>de</strong>nSitzung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission festgehalten.(3) Der/die Geschäftsführer(in) <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission erstellt aufgrund<strong>de</strong>r vorgeschlagenen Kandidat(inn)en einen Stimmzettel, <strong>de</strong>r die Namen in alphabetischerReihenfolge enthält. Je<strong>de</strong>s Mitglied <strong>de</strong>r Dienstgeberseite beziehungsweise<strong>de</strong>r Mitarbeiterseite hat fünf Stimmen. Dabei kann das Mitglied je<strong>de</strong>m Kandidaten/je<strong>de</strong>rKandidatin höchstens eine Stimme geben. Es fin<strong>de</strong>t eine geheime Wahlstatt. Bemerkungen und Hinzufügungen auf <strong>de</strong>m Stimmzettel o<strong>de</strong>r eine Stimmabgabe,die <strong>de</strong>r Vorschrift <strong>de</strong>s Unterabsatzes 1 Satz 3 wi<strong>de</strong>rspricht, machen <strong>de</strong>nStimmzettel ungültig.(4) Gewählt als Sprecher(innen) <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite und <strong>de</strong>r Dienstgeberseite sinddie Kandidat(inn)en, die jeweils die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheitfin<strong>de</strong>t zwischen <strong>de</strong>n stimmengleichen Personen eine Stichwahl statt. Bestehtauch da<strong>nach</strong> Stimmengleichheit, entschei<strong>de</strong>t das Los.§ 8 RechtsberatungDer Mitarbeiterseite und <strong>de</strong>r Dienstgeberseite wird zur Beratung und Unterstützung,insbeson<strong>de</strong>re zur Vor- und Nachbereitung ihrer Arbeit, jeweils eine im Arbeitsrechtkundige Person zur Verfügung gestellt, die nicht Mitglied <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission ist. Die Entscheidung über die Beauftragung erfolgt im Einvernehmenmit <strong>de</strong>r jeweiligen Seite. Die Person nimmt auf Antrag <strong>de</strong>r jeweiligen Seite beratendan <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission, <strong>de</strong>r Vorbereitungskommissionsowie <strong>de</strong>r Unterkommissionen und <strong>de</strong>r Ausschüsse teil.§ 9 Rechtsstellung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r(1) Für die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission und <strong>de</strong>ren Stellvertreter(innen)ist ihre Tätigkeit anlässlich <strong>de</strong>r Wahrnehmung von Rechten o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>rErfüllung von Pflichten <strong>nach</strong> dieser Ordnung Dienst im Rahmen ihres Dienstverhältnissesund im Sinne von Unfallfürsorgebestimmungen. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ar-zurück

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