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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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InkraftsetzungsrichtlinienRichtlinien für die Inkraftsetzung<strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission und <strong>de</strong>r Unterkommissionen<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s durch dieDiözesanbischöfe in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublikDeutschland§ 1 (Geltungsbereich)Beschlüsse <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission und <strong>de</strong>r Unterkommissionen <strong>de</strong>sDeutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s, die gemäß <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s in ihrer jeweiligen Fassung zustan<strong>de</strong> gekommensind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit <strong>de</strong>r Inkraftsetzung durch die Diözesanbischöfe(vgl. § 21 <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission).§ 2 (Zusammensetzung <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft)(1) Bei <strong>de</strong>r Inkraftsetzung von Beschlüssen <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommissionbzw. <strong>de</strong>r Unterkommissionen durch die Diözesanbischöfe wirkt die „Arbeitsgemeinschaft<strong>de</strong>r Bistümer in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland für die ArbeitsrechtlicheKommission <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s“ (<strong>nach</strong>folgend: Arbeitsgemeinschaft)<strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Bestimmungen mit.(2) Die Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft wer<strong>de</strong>n durch die Kommission für Personalwesen<strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Diözesen Deutschlands wahrgenommen. Sie setztsich aus <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n und Vertretern folgen<strong>de</strong>r Regionen zusammen:• Bayernmit <strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern Augsburg, Bamberg, Eichstätt,München-Freising, Passau, Regensburg, Würzburg• Nordrhein-Westfalenmit <strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster,Pa<strong>de</strong>rborn• Mittelraummit <strong>de</strong>n Bistümern Fulda, Limburg, Mainz, Speyer, Trier• Nordmit <strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern Hamburg, Hil<strong>de</strong>sheim, Osnabrück3 Mitglie<strong>de</strong>r3 Mitglie<strong>de</strong>r2 Mitglie<strong>de</strong>r2 Mitglie<strong>de</strong>rzurück

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