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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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EAnlage 7(2) Für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> fin<strong>de</strong>n die Anlagen 6 und 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> sinngemäß Anwendung.Für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> wird für die Barabgeltung <strong>de</strong>r Bereitschaftsdienste, Überstun<strong>de</strong>nund Zeitzuschläge die Vergütungsgruppe zugrun<strong>de</strong> gelegt, die für die Angehörigen<strong>de</strong>s Berufes, für <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lehrling o<strong>de</strong>r Anlernling ausgebil<strong>de</strong>t wird, alsEingangsgruppe festgelegt ist. Sie erhalten für Bereitschaftsdienste, Überstun<strong>de</strong>nund die Zeitzuschläge (mit Ausnahme <strong>de</strong>r Zeitzuschläge für die Arbeit an Samstagenin <strong>de</strong>r Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr und während <strong>de</strong>r Nacht) 50 v.H. <strong>de</strong>r fürdie Mitarbeiter <strong>de</strong>r jeweiligen Vergütungsgruppe maßgeben<strong>de</strong>n Beträge gezahlt.Die Zeitzuschläge für die Arbeit an Samstagen in <strong>de</strong>r Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00Uhr und während <strong>de</strong>r Nacht wer<strong>de</strong>n jedoch in voller Höhe gezahlt.Anmerkung zu Abs. 1:Bei <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen sind für Jugendliche die Vorschriften<strong>de</strong>s Jugendarbeitsschutzgesetzes zu beachten.§ 7 KrankenbezügeBei unverschul<strong>de</strong>ter Arbeitsunfähigkeit erhält <strong>de</strong>r Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> bis zur Dauer vonsechs Wochen Krankenbezüge in Höhe <strong>de</strong>r Ausbildungsvergütung.Bei <strong>de</strong>r jeweils ersten Arbeitsunfähigkeit, die durch einen bei <strong>de</strong>m Ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n erlittenenArbeitsunfall o<strong>de</strong>r durch eine bei <strong>de</strong>m Ausbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zugezogene Berufskrankheitverursacht ist, erhält <strong>de</strong>r Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>s <strong>nach</strong> Unterabsatz1 maßgeben<strong>de</strong>n Zeitraums bis zum <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r 26. Woche seit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeitals Krankenbezüge einen Krankengeldzuschuss in Höhe <strong>de</strong>s Unterschiedsbetrageszwischen <strong>de</strong>m Nettoentgelt und <strong>de</strong>r um die gesetzlichen Beitragsanteile<strong>de</strong>s Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und sozialen Pflegeversicherungvermin<strong>de</strong>rten Leistungen <strong>de</strong>s Sozialleistungsträgers gezahlt, wenn<strong>de</strong>r zuständige Unfallversicherungsträger <strong>de</strong>n Arbeitsunfall o<strong>de</strong>r die Berufskrankheitanerkennt.Im Übrigen gelten Abschnitt XII Abs. a Unterabs. 2 <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Regelungenzur Maßnahme <strong>de</strong>r medizinischen Vorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation und Wie<strong>de</strong>rholungserkrankung),Abschnitt XII a <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Anzeige- undNachweispflichten) und Abschnitt XII b <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (For<strong>de</strong>rungsübergangbei Dritthaftung).§ 8 ErholungsurlaubDen Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n wird Erholungsurlaub gemäß Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gewährt,soweit nicht eine für <strong>de</strong>n Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n günstigere gesetzliche Regelung besteht.zurück

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