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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Anhang CAbschnitt III A <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> istin <strong>de</strong>m folgen<strong>de</strong>n Wortlaut anzuwen<strong>de</strong>n:IIIAGrundvergütungMitarbeiter, die unter die Anlage 2 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> fallen(a) Die Höhe <strong>de</strong>r Grundvergütung ergibt sich aus Anlage 1 zu Abschnitt III A. DieGrundvergütung ist in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen <strong>nach</strong> Lebensaltersstufen zu bemessen.Vom Beginn <strong>de</strong>s Monats an, in <strong>de</strong>m ein Mitarbeiter <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen 1bis 2 das 23. Lebensjahr, <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen 3 bis 10 das 21. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t,erhält er die Grundvergütung <strong>de</strong>r ersten Lebensaltersstufe (Anfangsgrundvergütung)gezahlt. Nach je zwei Jahren erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter bis zum Erreichen <strong>de</strong>rGrundvergütung <strong>de</strong>r letzten Lebensaltersstufe (Endgrundvergütung) die Grundvergütung<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Lebensaltersstufe.(b) Erfolgt die Einstellung eines Mitarbeiters in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen 1 bis 2 spätestensam <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m er das 35. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>n Vergütungsgruppen3 bis 10 spätestens am <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m er das 31. Lebensjahrvollen<strong>de</strong>t, erhält er die Grundvergütung seiner Lebensaltersstufe. Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiterzu einem späteren Zeitpunkt eingestellt, erhält er die Grundvergütung <strong>de</strong>r Lebensaltersstufe,die sich ergibt, wenn das bei <strong>de</strong>r Einstellung vollen<strong>de</strong>te Lebensalterum die Hälfte <strong>de</strong>r Lebensjahre vermin<strong>de</strong>rt wird, die <strong>de</strong>r Mitarbeiter seit Vollendung<strong>de</strong>s 35. bzw. 31. Lebensjahres zurückgelegt hat. Jeweils mit Beginn <strong>de</strong>s Monats, in<strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Mitarbeiter ein Lebensjahr mit ungera<strong>de</strong>r Zahl vollen<strong>de</strong>t, erhält er bis zumErreichen <strong>de</strong>r Endgrundvergütung die Grundvergütung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Lebensaltersstufe.(c) Wird ein Mitarbeiter höhergruppiert, erhält er vom Beginn <strong>de</strong>s Monats an, in <strong>de</strong>mdie Höhergruppierung wirksam wird, in <strong>de</strong>r höheren Vergütungsgruppe die Grundvergütung,die <strong>de</strong>m für die Festsetzung <strong>de</strong>r Grundvergütung in <strong>de</strong>r verlassenen Vergütungsgruppemaßgeben<strong>de</strong>n Lebensalter (Abs. b) entspricht. Abweichend hiervonerhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter bei <strong>de</strong>r Höhergruppierung aus <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe 3 o<strong>de</strong>r einerniedrigeren Vergütungsgruppe in die Vergütungsgruppe 2 o<strong>de</strong>r in eine höhereVergütungsgruppe jedoch min<strong>de</strong>stens die Grundvergütung, die ihm zustehen wür<strong>de</strong>,wenn er bereits bei <strong>de</strong>r Einstellung in die höhere Vergütungsgruppe eingruppiertwor<strong>de</strong>n wäre. Jeweils zu Beginn <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Mitarbeiter ein Lebensjahrmit ungera<strong>de</strong>r Zahl vollen<strong>de</strong>t, erhält er bis zum Erreichen <strong>de</strong>r Endgrundvergütung dieGrundvergütung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Lebensaltersstufe.(d) Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiter herabgruppiert, erhält er vom Beginn <strong>de</strong>s Monats an, <strong>de</strong>rauf <strong>de</strong>n Monat folgt, in <strong>de</strong>m die Herabgruppierung wirksam wird, in <strong>de</strong>r niedrigerenVergütungsgruppe die Grundvergütung, die <strong>de</strong>m für die Festsetzung <strong>de</strong>r Grundvergütungin <strong>de</strong>r verlassenen Vergütungsgruppe maßgeben<strong>de</strong>n Lebensalter (Abs. b)entspricht. Jeweils mit Beginn <strong>de</strong>s Monats, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Mitarbeiter ein Lebensjahrzurück

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