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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasse(b) eine Anwartschaft o<strong>de</strong>r einen Anspruch auf lebenslängliche Versorgung <strong>nach</strong> beamten-o<strong>de</strong>r soldatenrechtlichen Vorschriften o<strong>de</strong>r Grundsätzen o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong>nkirchenrechtlichen Regelungen min<strong>de</strong>stens in Höhe <strong>de</strong>r beamtenrechtlichen Min<strong>de</strong>stversorgungsbezügehaben und <strong>de</strong>nen Hinterbliebenenversorgung gewährleistetist,(c) für das bei <strong>de</strong>m Beteiligten bestehen<strong>de</strong> Arbeitsverhältnis aufgrund gesetzlicher,tariflicher o<strong>de</strong>r vertraglicher Vorschrift einer an<strong>de</strong>ren Zusatzversorgungseinrichtung(Versorgungsanstalt <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bühnen, Versorgungsanstalt <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschenKulturorchester, Bahnversicherungsanstalt Abteilung B o<strong>de</strong>r einer gleichartigenVersorgungseinrichtung) angehören müssen,(d) bei <strong>de</strong>r Versorgungsanstalt <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Bühnen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Versorgungsanstalt<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Kulturorchester freiwillig weiterversichert sind, und zwar auch dann,wenn diese freiwillige Weiterversicherung später als drei Monate <strong>nach</strong> Aufnahme<strong>de</strong>s Arbeitsverhältnisses bei <strong>de</strong>m Beteiligten <strong>de</strong>r Kasse en<strong>de</strong>t,(e) Rente wegen Alters <strong>nach</strong> §§ 35 bis 40 bzw. §§ 236 bis 238 SGB VI als Vollrenteerhalten o<strong>de</strong>r erhalten haben o<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Versicherungsfall wegen Alters<strong>nach</strong> § 43 Satz 2 i. V. m. § 31 o<strong>de</strong>r einer entsprechen<strong>de</strong>n Vorschrift <strong>de</strong>r Satzung einerZusatzversorgungseinrichtung im Sinne von § 27 Abs. 1 eingetreten ist,(f) Anspruch auf Übergangsversorgung <strong>nach</strong> Nummer 6 <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen 2 no<strong>de</strong>r Nummer 4 <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rregelungen 2 x zum Bun<strong>de</strong>s-Angestelltentarifvertrag haben,(g) mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu einem ausländischen System <strong>de</strong>r sozialenSicherung nicht <strong>de</strong>r Pflichtversicherung in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherungunterliegen und sich dort auch nicht freiwillig versichert haben,(h) ihre Rentenanwartschaften aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung o<strong>de</strong>r einemsonstigen Alterssicherungssystem auf ein Versorgungssystem <strong>de</strong>r europäischen Gemeinschafteno<strong>de</strong>r ein Versorgungssystem einer europäischen Einrichtung (z.B. EuropäischesPatentamt, Europäisches Hochschulinstitut, Eurocontrol) übertragenhaben,(i) im Sinne <strong>de</strong>s § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV geringfügig beschäftigt sind,(j) aufgrund einer Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtungvon <strong>de</strong>r Versicherungspflicht auf ihren Antrag befreit wor<strong>de</strong>n sind,(k) als Beschäftigte eines Mitglieds eines <strong>de</strong>r Vereinigung <strong>de</strong>r kommunalen Arbeitgeberverbän<strong>de</strong>angehören<strong>de</strong>n Arbeitgeberverban<strong>de</strong>s nicht unter <strong>de</strong>n Personenkreis<strong>de</strong>s § 1 <strong>de</strong>s Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge <strong>de</strong>r Beschäftigten <strong>de</strong>söffentlichen Dienstes – Altersvorsorge-TV-Kommunale – (ATV-K) fallen o<strong>de</strong>r alsBeschäftigte eines sonstigen Beteiligten nicht unter <strong>de</strong>n Personenkreis dieser Vorschriftfallen wür<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r Beteiligte diesen Tarifvertrag anwen<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, essei <strong>de</strong>nn, dass die Teilnahme an <strong>de</strong>r Zusatzversorgung durch <strong>de</strong>n Arbeitsvertrag vereinbartist,(l) für die Dauer ihrer freiwilligen Mitgliedschaft beim Versorgungswerk <strong>de</strong>r Presseauf ihren schriftlichen Antrag von <strong>de</strong>r Pflicht zur Versicherung befreit wor<strong>de</strong>n sind;zurück

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