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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung für beschließen<strong>de</strong> UnterkommissionenAuf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Eckpunktebeschlusses vom 8. Februar 2005 erlässt die ArbeitsrechtlicheKommission <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s am 17. März 2005 folgen<strong>de</strong>Ordnung:Ordnung für beschließen<strong>de</strong>Unterkommissionen gemäß §§ 12 bis 14 <strong>de</strong>rOrdnung <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s§ 1 Regionale beschließen<strong>de</strong> UnterkommissionenZur Gestaltung <strong>de</strong>r Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse mit kirchlich-caritativenRechtsträgern im Bereich <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s wer<strong>de</strong>n vier regionalebeschließen<strong>de</strong> Unterkommissionen gemäß §§ 12 bis 14 <strong>de</strong>r Ordnung <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s (AK-Ordnung) gebil<strong>de</strong>t.§ 2 Regionale VerteilungDie vier Unterkommissionen sind jeweils für die Dienstverhältnisse in folgen<strong>de</strong>nBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn zuständig:Unterkommission ISchleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Nie<strong>de</strong>rsachsen, Mecklenburg-Vorpommern,Berlin, Bran<strong>de</strong>nburg, Sachsen-AnhaltUnterkommission IINordrhein-WestfalenUnterkommission IIIRheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Saarland, SachsenUnterkommission IVBayern, Ba<strong>de</strong>n-Württemberg§ 3 ZusammensetzungDie Unterkommissionen bestehen aus jeweils sieben Vertreter(inne)n <strong>de</strong>r Dienstgeberseiteund sieben Vertreter(inne)n <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission, die gemäß § 13 Abs. 3 AK-Ordnung gewählt wer<strong>de</strong>n.zurück

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