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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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IAnlage 14a) bis zum vollen<strong>de</strong>ten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage,b) bis zum vollen<strong>de</strong>ten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage,c) <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m vollen<strong>de</strong>ten 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage.(2) (entfällt)(3) (entfällt)(4) Für die Urlaubsberechnung wird das Lebensjahr <strong>de</strong>s Mitarbeiters zugrun<strong>de</strong> gelegt,das er im Laufe <strong>de</strong>s Urlaubsjahres vollen<strong>de</strong>t. Für die Urlaubsberechnung bei Jugendlichenist das Lebensalter zu Beginn <strong>de</strong>s Urlaubsjahres maßgebend. Arbeitstagesind alle Kalen<strong>de</strong>rtage, an <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Mitarbeiter dienstplanmäßig o<strong>de</strong>r in seiner Einrichtungo<strong>de</strong>r Dienststelle üblicherweise zu arbeiten hat o<strong>de</strong>r zu arbeiten hätte, mitAusnahme <strong>de</strong>r auf Arbeitstage fallen<strong>de</strong>n gesetzlichen Feiertage, für die kein Freizeitausgleichgewährt wird. <strong>En<strong>de</strong></strong>t eine Dienstleistung nicht an <strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rtag, an<strong>de</strong>m sie begonnen hat, gilt als Arbeitstag <strong>de</strong>r Kalen<strong>de</strong>rtag, an <strong>de</strong>m die Dienstleistungbegonnen hat.(5) Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig o<strong>de</strong>rdienstplanmäßig im Durchschnitt <strong>de</strong>s Urlaubsjahres auf mehr als fünf Arbeitstage in<strong>de</strong>r Kalen<strong>de</strong>rwoche verteilt, erhöht sich <strong>de</strong>r Urlaub für je<strong>de</strong>n zusätzlichen Arbeitstagim Urlaubsjahr um 1/260 <strong>de</strong>s Urlaubs <strong>nach</strong> Abs. 1 und § 4 zuzüglich eines etwaigenZusatzurlaubs. Ein Zusatzurlaub <strong>nach</strong> § 4 Abs. 2 bis Abs. 7 <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Neunten Sozialgesetzbuchund <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften für politisch Verfolgte bleibt dabei unberücksichtigt.Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig o<strong>de</strong>rdienstplanmäßig im Durchschnitt <strong>de</strong>s Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstagein <strong>de</strong>r Kalen<strong>de</strong>rwoche verteilt, vermin<strong>de</strong>rt sich <strong>de</strong>r Urlaub für je<strong>de</strong>n zusätzlichenarbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/260 <strong>de</strong>s Urlaubs <strong>nach</strong> Abs. 1 und § 4 zuzüglicheines etwaigen Zusatzurlaubs. Ein Zusatzurlaub <strong>nach</strong> § 4 Abs. 2 bis Abs. 7,<strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Schwerbehin<strong>de</strong>rtengesetz und <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften für politisch Verfolgtebleibt dabei unberücksichtigt.Wird die Verteilung <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeitwährend <strong>de</strong>s Urlaubsjahres auf Dauer o<strong>de</strong>r jahreszeitlich bedingt vorübergehend geän<strong>de</strong>rt,ist die Zahl <strong>de</strong>r Arbeitstage zugrun<strong>de</strong> zu legen, die sich ergeben wür<strong>de</strong>, wenndie für die Urlaubszeit maßgeben<strong>de</strong> Verteilung <strong>de</strong>r Arbeitszeit für das ganze Urlaubsjahrgelten wür<strong>de</strong>.Ergeben sich bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Unterabsätzen 1bis 3 Bruchteile eines Urlaubstages, die min<strong>de</strong>stens einen halben Tag ergeben, sosind diese auf einen vollen Urlaubstag aufzurun<strong>de</strong>n.§ 4 Zusatzurlaub(1) Zu <strong>de</strong>m <strong>nach</strong> § 3 zu gewähren<strong>de</strong>n Urlaub erhalten einen Zusatzurlaub von fünfArbeitstagen die Mitarbeiter, die mehr als 50 v.H. <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit (Anlage5 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>)zurück

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