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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung für die Zentrale Schlichtungsstelle2. Abschnitt: Verfahren bei Begutachtung§ 7(1) Im Verfahren <strong>nach</strong> § 22 Abs. 2 Satz 1 Allgemeiner Teil <strong>AVR</strong> wird die Schlichtungsstelleauf Antrag tätig. Er ist schriftlich an <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schlichtungsstellezu richten und muss die zur Begutachtung vorgelegten Fragen bezeichnen.(2) Erweist sich ein Antrag als unzulässig, so weist <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Antragdurch einen mit Grün<strong>de</strong>n versehenen Beschluss zurück.(3) Die gutachtliche Stellungnahme gibt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> in Abstimmung mit <strong>de</strong>nBeisitzern ab. Die Stellungnahme ist schriftlich abzufassen, vom Vorsitzen<strong>de</strong>n und<strong>de</strong>n Beisitzern zu unterzeichnen und <strong>de</strong>m Antragsteller zuzustellen.3. Abschnitt: Verfahren bei Meinungsverschie<strong>de</strong>nheiten§ 8(1) Im Verfahren <strong>nach</strong> § 22 Abs. 2 Satz 2 Allgemeiner Teil <strong>AVR</strong> wird die Schlichtungsstelleauf Antrag tätig. Er ist schriftlich an <strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schlichtungsstellezu richten.(2) Der Antrag muss <strong>de</strong>n Antragsteller, <strong>de</strong>n Antragsgegner und <strong>de</strong>n Streitgegenstandbezeichnen und soll ein bestimmtes Feststellungsbegehren enthalten. Zur Begründungdienen<strong>de</strong> Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben wer<strong>de</strong>n. Entspricht<strong>de</strong>r Antrag diesen Anfor<strong>de</strong>rungen nicht, so hat <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Antragsteller zu<strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Ergänzung innerhalb einer von ihm zu bestimmen<strong>de</strong>n Frist aufzufor<strong>de</strong>rn.§ 9(1) Der Antragsteller kann seinen Antrag je<strong>de</strong>rzeit zurücknehmen. Außerhalb <strong>de</strong>rmündlichen Verhandlung erfolgt die Antragsrücknahme durch schriftliche Erklärunggegenüber <strong>de</strong>m Vorsitzen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle.(2) Eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Antrages durch <strong>de</strong>n Antragsteller ist zulässig, wenn <strong>de</strong>r Antragsgegnereinwilligt o<strong>de</strong>r die Schlichtungsstelle die Än<strong>de</strong>rung für sachdienlichhält.§ 10Der Vorsitzen<strong>de</strong> verfügt die Zustellung <strong>de</strong>s Antrages an <strong>de</strong>n Antragsgegner. Zugleichmit <strong>de</strong>r Zustellung ist <strong>de</strong>r Antragsgegner aufzufor<strong>de</strong>rn, sich schriftlich zu äußern.Hierfür kann eine Frist gesetzt wer<strong>de</strong>n.zurück

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