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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 10aAllgemeiner Teil§ 10a Fort- und Weiterbildung(1) Wird ein Mitarbeiter auf Veranlassung und im Rahmen <strong>de</strong>r Qualitätssicherungo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Personalbedarfs <strong>de</strong>s Dienstgebers fort- o<strong>de</strong>r weitergebil<strong>de</strong>t, wer<strong>de</strong>n, sofernkeine Ansprüche gegen an<strong>de</strong>re Kostenträger bestehen, vom Dienstgebera) <strong>de</strong>m Mitarbeiter, soweit er freigestellt wer<strong>de</strong>n muss, für die notwendige Fort- o<strong>de</strong>rWeiterbildungszeit die bisherigen Dienstbezüge (Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n<strong>AVR</strong>) fortgezahlt undb) die Kosten <strong>de</strong>r Fort- o<strong>de</strong>r Weiterbildung getragen.(2) Der Mitarbeiter ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Dienstgeber die Aufwendungen für eineFort- o<strong>de</strong>r Weiterbildung im Sinne <strong>de</strong>s Absatzes 1 zu ersetzen, wenn das Dienstverhältnisauf Wunsch <strong>de</strong>s Mitarbeiters o<strong>de</strong>r aus einem von ihm zu vertreten<strong>de</strong>n Grun<strong>de</strong>en<strong>de</strong>t. Für je<strong>de</strong>n vollen Monat <strong>de</strong>r Beschäftigung <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r Fort- o<strong>de</strong>rWeiterbildung wer<strong>de</strong>n 1/36 <strong>de</strong>s Aufwendungsbetrages erlassen.Eine Rückzahlungsverpflichtung besteht nicht, wenn die Mitarbeiterin wegenSchwangerschaft o<strong>de</strong>r wegen Nie<strong>de</strong>rkunft in <strong>de</strong>n letzten drei Monaten kündigt o<strong>de</strong>reinen Auflösungsvertrag geschlossen hat.In beson<strong>de</strong>rs gelagerten Fällen kann von <strong>de</strong>r Rückzahlungsregelung zugunsten <strong>de</strong>sMitarbeiters abgewichen wer<strong>de</strong>n.zurück

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