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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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B IIAnlage 7(2) Der Träger <strong>de</strong>r Ausbildung kann <strong>de</strong>n Schüler bei gegebener Veranlassung ärztlichuntersuchen lassen. Von <strong>de</strong>r Befugnis darf nicht willkürlich Gebrauch gemachtwer<strong>de</strong>n.(3) Der Träger <strong>de</strong>r Ausbildung kann <strong>de</strong>n Schüler auch bei Beendigung <strong>de</strong>s Ausbildungsverhältnissesuntersuchen lassen. Auf Verlangen <strong>de</strong>s Schülers ist er hierzuverpflichtet.(4) Die Kosten <strong>de</strong>r Untersuchung trägt <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Ausbildung. Das Ergebnis <strong>de</strong>rärztlichen Untersuchung ist <strong>de</strong>m Schüler auf seinen Antrag bekannt zu geben.§ 4 Entschädigung bei AusbildungsfahrtenAbweichend von <strong>de</strong>r bei Dienstreisen und Abordnungen maßgeblichen Reisekostenregelung(Anlage 13a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) wer<strong>de</strong>n bei Reisen zur vorübergehen<strong>de</strong>nAusbildung an einer an<strong>de</strong>ren Einrichtung außerhalb <strong>de</strong>s Beschäftigungsortes (politischeGemein<strong>de</strong>) sowie zur Teilnahme am Unterricht, an Vorträgen, an Arbeitsgemeinschafteno<strong>de</strong>r an Übungen zum Zwecke <strong>de</strong>r Ausbildung die notwendigenFahrtkosten bis zur Höhe <strong>de</strong>r Kosten für die Fahrkarte <strong>de</strong>r jeweils niedrigsten Klasse<strong>de</strong>s billigsten regelmäßig verkehren<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmittels (im Eisenbahnverkehrohne Zuschläge) erstattet. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen(z.B. Schülerfahrkarten o<strong>de</strong>r Fahrkarten für Berufstätige) sind auszunutzen.§ 4a FamilienheimfahrtenFür Familienheimfahrten vom Ort <strong>de</strong>r Ausbildungsanstalt zum Wohnort <strong>de</strong>r Eltern,<strong>de</strong>s Erziehungsberechtigten o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ehegatten und zurück wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Schülermonatlich einmal die notwendigen Fahrtkosten bis zur Höhe <strong>de</strong>r Kosten <strong>de</strong>r Fahrkarte<strong>de</strong>r jeweils niedrigsten Klasse <strong>de</strong>s billigsten regelmäßig verkehren<strong>de</strong>n Beför<strong>de</strong>rungsmittels(im Eisenbahnverkehr ohne Zuschläge) – für Familienheimfahrten indas Ausland höchstens die entsprechen<strong>de</strong>n Kosten für die Fahrt bis zum inländischenGrenzort – erstattet, wenn <strong>de</strong>r Wohnort <strong>de</strong>r Eltern, <strong>de</strong>s Erziehungsberechtigteno<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ehegatten so weit vom Ort <strong>de</strong>r Ausbildungsanstalt entfernt ist, dass <strong>de</strong>rSchüler nicht täglich zu diesem Wohnort zurück kehren kann und daher außerhalbwohnen muss. Möglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen (z.B.Schülerfahrkarten o<strong>de</strong>r Fahrkarten für Berufstätige) sind auszunutzen.§ 5 KrankenbezügeBei unverschul<strong>de</strong>ter Arbeitsunfähigkeit erhält <strong>de</strong>r Schüler bis zur Dauer von sechsWochen Krankenbezüge in Höhe <strong>de</strong>s Entgeltes, das ihm während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubszusteht.Bei <strong>de</strong>r jeweils ersten Arbeitsunfähigkeit, die durch einen bei <strong>de</strong>m Dienstgeber erlittenenArbeitsunfall o<strong>de</strong>r durch eine bei <strong>de</strong>m Dienstgeber zugezogene Berufskrankheitverursacht ist, erhält <strong>de</strong>r Schüler <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>s <strong>nach</strong> Unterabsatz 1 maßgeben<strong>de</strong>nZeitraumes bis zum <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r 26. Woche seit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeitals Krankenbezüge einen Krankengeldzuschuss in Höhe <strong>de</strong>s Unterschieds-zurück

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