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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 5Allgemeiner Teil§ 5 Beson<strong>de</strong>re Dienstpflichten(1) Das Gebot <strong>de</strong>r Verschwiegenheit in allen dienstlichen Angelegenheiten bestehtnicht nur während <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses, son<strong>de</strong>rn auch <strong>nach</strong> <strong>de</strong>ssen Beendigung.(2) Die Ausübung einer Nebentätigkeit ist zulässig. Über die Aufnahme einer Nebentätigkeitist <strong>de</strong>r Dienstgeber zu unterrichten. Eine Nebentätigkeit ist unzulässig,wenn dadurch die Arbeitskraft <strong>de</strong>r Mitarbeiter o<strong>de</strong>r berechtigte Interessen <strong>de</strong>sDienstgebers erheblich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n. In diesem Fall kann <strong>de</strong>r Dienstgebereine Nebentätigkeit untersagen bzw. die Erlaubnis zur Nebentätigkeit einschränken.(3) Die Mitarbeiter sind grundsätzlich verpflichtet, sich auf Verlangen <strong>de</strong>s Dienstgebersin zumutbarem Umfang an <strong>de</strong>r Weiterbildung <strong>de</strong>r Mitarbeiter und am Unterrichtan <strong>de</strong>n Schulen <strong>de</strong>s Dienstgebers zu beteiligen.In aka<strong>de</strong>mischen Lehrkrankenhäusern sind die Ärzte im Rahmen ihres Dienstes verpflichtet,sich an <strong>de</strong>r praktischen Ausbildung <strong>de</strong>r Medizinstu<strong>de</strong>nten in <strong>de</strong>m Krankenhauszu beteiligen. Das gilt auch für sonstige Mitarbeiter, die an <strong>de</strong>r Ausbildungauf Anordnung <strong>de</strong>s Dienstgebers beteiligt wer<strong>de</strong>n.Die Ärzte sind verpflichtet, ärztliche Bescheinigungen auszustellen und auf Anordnung<strong>de</strong>s Dienstgebers im Rahmen einer zugelassenen Nebentätigkeit <strong>de</strong>s leiten<strong>de</strong>nArztes o<strong>de</strong>r für einen Belegarzt <strong>de</strong>s Krankenhauses ärztlich tätig zu wer<strong>de</strong>n.Die ärztlichen Mitarbeiter und die Mitarbeiter im Pflegedienst sind verpflichtet, amRettungsdienst im Notarztwagen o<strong>de</strong>r Rettungshubschrauber teilzunehmen, wenndas Krankenhaus Träger o<strong>de</strong>r Beteiligter <strong>de</strong>s Rettungsdienstes ist.(4) Der Mitarbeiter darf Belohnungen und Geschenke in Bezug auf seine dienstlicheTätigkeit nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Dienstgebers annehmen. Wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>m MitarbeiterBelohnungen und Geschenke in Bezug auf seine dienstliche Tätigkeit angeboten,so hat er dies <strong>de</strong>m Dienstgeber unverzüglich und unaufgefor<strong>de</strong>rt mitzuteilen.Pflegliche Behandlung <strong>de</strong>s Eigentums <strong>de</strong>r Einrichtung und Sparsamkeit in seinerVerwendung gehören zu <strong>de</strong>n selbstverständlichen Pflichten.(5) Wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter seine Dienstpflicht vorsätzlich o<strong>de</strong>r grobfahrlässig verletzt,so haftet er <strong>de</strong>m Dienstgeber für <strong>de</strong>n dadurch entstan<strong>de</strong>nen Scha<strong>de</strong>n <strong>nach</strong> Maßgabe<strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen. Beim Rettungsdienst im Notarztwagen o<strong>de</strong>rRettungshubschrauber (Abs. 3 Unterabs. 4) ist <strong>de</strong>r Mitarbeiter in Fällen, in <strong>de</strong>nenkein grob fahrlässiges und kein vorsätzliches Han<strong>de</strong>ln vorliegt, von etwaigen Haftungsansprüchenfreizustellen.zurück

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