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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Wahlordnung <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite(4) Bis zur endgültigen Entscheidung bleibt <strong>de</strong>r/die Betroffene im Amt. Eine für ungültigerklärte Wahl lässt die Wirksamkeit <strong>de</strong>r zwischenzeitlich durch die Regionalkommissionenund durch die Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommissiongetroffenen Entscheidungen unberührt.§ 7 Ausschei<strong>de</strong>n eines Vertreters/einer Vertreterin(1) Schei<strong>de</strong>t ein(e) gewählte(r) Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) als Mitglied einerRegionalkommission aus, so bestimmt die Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r jeweiligen Regionalkommissionfür <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Amtsperio<strong>de</strong> ein neues Mitglied auf Vorschlag<strong>de</strong>r jeweiligen diözesanen Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungen. Ist ineinem (Erz-)Bistum eine diözesane Arbeitsgemeinschaft nicht gebil<strong>de</strong>t, tritt an ihreStelle die Mitarbeitervertretung beim Diözesan-<strong>Caritas</strong>verband.(2) Schei<strong>de</strong>t ein(e) Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) als Mitglied <strong>de</strong>r Beschlusskommission<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission aus, so bestimmt die Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r Beschlusskommission<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r Amtsperio<strong>de</strong> ein neuesMitglied auf Vorschlag <strong>de</strong>r jeweiligen diözesanen Arbeitsgemeinschaft <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungen.War <strong>de</strong>r/die ausgeschie<strong>de</strong>ne Vertreter(in) Mitglied <strong>de</strong>r Verhandlungskommission<strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission, so kann das neu zu bestellen<strong>de</strong> Mitgliedin <strong>de</strong>r Verhandlungskommission ein an<strong>de</strong>res sein als das neu in die Bun<strong>de</strong>skommissionberufene Mitglied.§ 8 Kosten <strong>de</strong>r WahlDie durch <strong>de</strong>n Vorbereitungsausschuss verursachten Kosten trägt <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Caritas</strong>verband.Die Kosten eines Wahlvorstan<strong>de</strong>s übernimmt <strong>de</strong>r jeweilige Diözesan-<strong>Caritas</strong>verband und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s-<strong>Caritas</strong>verband Ol<strong>de</strong>nburg. Die Reisekosten <strong>de</strong>rMitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wahlversammlung und <strong>de</strong>r Kandidat(inn)en wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Einrichtunggetragen, in <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r/die betreffen<strong>de</strong> Mitarbeiter(in) tätig ist.§ 9 ÜberleitungsvorschriftFür die erstmalige Wahl <strong>nach</strong> dieser Wahlordnung treten an die Stelle <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>r Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission <strong>nach</strong> § 2Absatz 1 Satz 2 dieser Wahlordnung die <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r bisherigen Ordnung <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission bestimmten Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission. Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Ausschusses <strong>nach</strong> § 2 Absatz 1 Satz 1dieser Wahlordnung sind spätestens bis zum 30.4.<strong>2007</strong> zu wählen.zurück

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