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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 1Anlage 15§ 1 Voraussetzungen für Zahlung <strong>de</strong>s Übergangsgel<strong>de</strong>s(1) Der Mitarbeiter, <strong>de</strong>r am Tage <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnissesa) das 21. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t hat undb) in einem ununterbrochenen Dienstverhältnis von min<strong>de</strong>stens einem Jahr bei <strong>de</strong>mselbenDienstgeber gestan<strong>de</strong>n hat,erhält beim Ausschei<strong>de</strong>n ein Übergangsgeld.(2) Das Übergangsgeld wird nicht gewährt, wenna) <strong>de</strong>r Mitarbeiter das Ausschei<strong>de</strong>n verschul<strong>de</strong>t hat,b) <strong>de</strong>r Mitarbeiter gekündigt hat,c) das Dienstverhältnis durch Auflösungsvertrag (§ 19 Abs. 2 AT) been<strong>de</strong>t ist,d) <strong>de</strong>r Mitarbeiter eine Abfindung aufgrund <strong>de</strong>s Kündigungsschutzgesetzes erhält,e) <strong>de</strong>r Mitarbeiter aufgrund eines Vergleichs ausschei<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>m vom Dienstgebereine Geldzahlung ohne Arbeitsleistung zugebilligt wird,f) sich unmittelbar an das been<strong>de</strong>te Dienstverhältnis ein neues, mit Einkommen verbun<strong>de</strong>nesBeschäftigungsverhältnis anschließt,g) <strong>de</strong>r Mitarbeiter eine ihm <strong>nach</strong>gewiesene Arbeitsstelle ausgeschlagen hat, <strong>de</strong>renAnnahme ihm billigerweise zugemutet wer<strong>de</strong>n konnte,h) <strong>de</strong>m Mitarbeiter aufgrund Satzung, Gesetzes, Tarifvertrages, kircheneigener Regelungo<strong>de</strong>r sonstiger Regelung im Falle <strong>de</strong>s Ausschei<strong>de</strong>ns vor Eintritt eines Versicherungsfallesim Sinne <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung eine laufen<strong>de</strong> Versorgungsleistunggewährt wird o<strong>de</strong>r die Anwartschaft auf eine solche Leistung gesichertist,i) <strong>de</strong>r Mitarbeiter aus eigener Erwerbstätigkeit eine Rente aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherungo<strong>de</strong>r Leistungen aus einer Versicherung o<strong>de</strong>r Versorgung erhält o<strong>de</strong>rbeanspruchen kann, zu <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Dienstgeber o<strong>de</strong>r ein an<strong>de</strong>rer Arbeitgeber, <strong>de</strong>r die<strong>AVR</strong> o<strong>de</strong>r eine vergleichbare kircheneigene Regelung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>sangestelltentarifvertrago<strong>de</strong>r einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwen<strong>de</strong>t, Mittelganz o<strong>de</strong>r teilweise beisteuert o<strong>de</strong>r beigesteuert hat.(3) Auch in <strong>de</strong>n Fällen <strong>de</strong>s Abs. 2 Buchstaben b und c wird Übergangsgeld gewährt,wenn1. <strong>de</strong>r Mitarbeiter wegena) eines mit Sicherheit erwarteten Personalabbaues,b) einer Körperbeschädigung, die ihn zur Fortsetzung <strong>de</strong>r Arbeit unfähig macht,c) einer in Ausübung o<strong>de</strong>r infolge seiner Arbeit erlittenen Gesundheitsschädigung,die seine Arbeitsfähigkeit für längere Zeit wesentlich herabsetzt,d) (entfällt)2. die Mitarbeiterin außer<strong>de</strong>m wegena) Schwangerschaft,zurück

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