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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung für die Zentrale Schlichtungsstelle(8) Schei<strong>de</strong>t ein Mitglied aus <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle aus, ist für die restliche Amtszeitentsprechend Abs. 3 und 4 eine neue Berufung vorzunehmen.§ 3(1) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle sind unabhängig und nur an das Recht undihr Gewissen gebun<strong>de</strong>n.(2) Sie unterliegen <strong>de</strong>r Schweigepflicht.(3) Der Vorsitzen<strong>de</strong> belehrt die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle über ihre Verpflichtungen<strong>nach</strong> Abs. 1 und 2.§ 4Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle bleiben <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>r Amtszeit bis zur Berufungeines Nachfolgers im Amt.§ 5(1) Die Kosten für die Einrichtung und die laufen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r Schlichtungsstellewer<strong>de</strong>n vom Deutschen <strong>Caritas</strong>verband getragen.(2) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Schlichtungsstelle wer<strong>de</strong>n ehrenamtlich tätig.(3) Notwendige Auslagen wer<strong>de</strong>n <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Regelungen erstattet, die fürdie Mitarbeiter <strong>de</strong>r Zentrale <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s gelten.§ 6(1) Hinsichtlich <strong>de</strong>s Ausschlusses o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ablehnung von Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Schlichtungsstellegelten die §§ 41 bis 48 ZPO entsprechend.(2) Über die Ablehnung <strong>nach</strong> Abs. 1 befin<strong>de</strong>t die Schlichtungsstelle unter Ausschluss<strong>de</strong>s Betroffenen <strong>nach</strong> <strong>de</strong>ssen Anhörung.(3) An die Stelle eines ausgeschlossenen o<strong>de</strong>r abgelehnten Mitglie<strong>de</strong>s tritt <strong>de</strong>ssenStellvertreter.zurück

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