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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VersO BAnlage 8(5) Die Pflichtbeiträge sind <strong>de</strong>r Selbsthilfe monatlich durch <strong>de</strong>n Dienstgeber für je<strong>de</strong>neinzelnen Versicherten <strong>nach</strong>zuweisen; die Beiträge sind unverzüglich <strong>nach</strong> Erstellung<strong>de</strong>r monatlichen Gehaltsabrechnung in einer Summe an die Selbsthilfe abzuführen.Übergangsregelung zu Abs. 2:Für Einrichtungen, für die § 2a AT <strong>AVR</strong> Anwendung fin<strong>de</strong>t, ist <strong>de</strong>r Beitrag <strong>de</strong>r Zusatzversicherungmit einem Beitragssatz in Höhe von 1,5 v.H. zu berechnen.§ 5 Beitragsfreie Zeiten(1) Beitragspflicht besteht nicht für Zeiten, für die <strong>de</strong>r Mitarbeiter keinen Anspruchauf Dienstbezüge <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> o<strong>de</strong>r auf Sozialbezüge <strong>nach</strong> Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>hat.(2) Entfällt wegen Beendigung <strong>de</strong>s Dienst- bzw. Ausbildungsverhältnisses die Beitragspflicht<strong>de</strong>s Dienstgebers für ein bestehen<strong>de</strong>s Versicherungsverhältnis, ohnedass <strong>de</strong>r Versicherte von <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r freiwilligen Beitragsentrichtung gemäߧ 6 Gebrauch macht, wird das Versicherungsverhältnis beitragsfrei fortgesetzt.In diesem Fall wird eine Rentenanwartschaft <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>s zum Zeitpunkt <strong>de</strong>rBeitragsfreistellung vorhan<strong>de</strong>nen Deckungskapitals berechnet. Der Anspruch <strong>de</strong>sVersicherten auf Teilnahme an künftigen Leistungserhöhungen aus <strong>de</strong>r satzungsmäßigenÜberschussverwendung bleibt von <strong>de</strong>r Beitragsfreistellung unberührt.(3) Wird die versicherungspflichtige Tätigkeit wegen <strong>de</strong>s Eintritts einer vermin<strong>de</strong>rtenErwerbsfähigkeit been<strong>de</strong>t, so wird das Versicherungsverhältnis bis zur Vorlage<strong>de</strong>s Rentenbeschei<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung, höchstens jedoch fürdie Dauer von drei Monaten, ohne Beitragsleistung fortgesetzt; das Versicherungsverhältniswird beitragsfrei gestellt, wenn <strong>de</strong>r Rentenbescheid binnen <strong>de</strong>r vorgenanntenFrist nicht vorgelegt wird.§ 6 Freiwillige VersicherungEntfällt die Beitragspflicht <strong>de</strong>s Dienstgebers für eine bestehen<strong>de</strong> Versicherung, sokann <strong>de</strong>r Versicherte die bisherige Pflichtversicherung <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Satzung<strong>de</strong>r Selbsthilfe mit eigener Beitragsleistung als freiwillige Versicherung fortführen.Hinsichtlich <strong>de</strong>r Beitragshöhe kann <strong>de</strong>r Versicherte je<strong>de</strong>n Beitrag wählen zwischen<strong>de</strong>m tariflichen Min<strong>de</strong>stbeitrag und <strong>de</strong>m vom Dienstgeber für <strong>de</strong>n letzten vollen Beschäftigungsmonatabgeführten Pflichtbeitrag.§ 7 ArbeitsplatzwechselSchei<strong>de</strong>t ein bei <strong>de</strong>r Selbsthilfe pflichtversicherter Mitarbeiter aus <strong>de</strong>m Dienst- bzw.Ausbildungsverhältnis aus und nimmt er eine Tätigkeit bei einem Dienstgeber auf,<strong>de</strong>r die Versorgungsordnung B anwen<strong>de</strong>t, so ist die begonnene Pflichtversicherungfortzusetzen.zurück

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