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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 2aAllgemeiner Teil§ 2a Übergangsregelung für die Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und <strong>de</strong>nTeil <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Berlin, für die das Grundgesetz vor<strong>de</strong>m 3. Oktober 1990 nicht galt(1) Die <strong>AVR</strong> gelten für die Dienstverhältnisse <strong>de</strong>r Mitarbeiter im Gebiet <strong>de</strong>r neuenBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r Mecklenburg-Vorpommern, Bran<strong>de</strong>nburg, Sachsen-Anhalt, Thüringenund Sachsen sowie in <strong>de</strong>m Teil <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Berlin, in <strong>de</strong>m das Grundgesetz biseinschließlich 2. Oktober 1990 nicht galt, <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Absätze 2 bis 22.(2) Allgemeiner Teil <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong>Die Bestimmungen <strong>de</strong>r §§ 1 bis 23 fin<strong>de</strong>n Anwendung.Übergangsvorschriften zu <strong>de</strong>n §§ 2 und 3: (entfallen)Übergangsvorschrift zu § 11a Abs. 5 (Dienstzeit):Zeiten erfüllter Wehrpflicht in <strong>de</strong>r ehemaligen DDR wer<strong>de</strong>n angerechnet.Übergangsvorschrift zu § 18 (Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses wegen vermin<strong>de</strong>rterErwerbsfähigkeit):Von dieser Bestimmung bleiben die gesetzlichen Regelungen, die übergangsweisegelten, unberührt.(3) Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>Abweichungen von <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>s Bemessungssatzes zum 1. Januar <strong>2007</strong>(a) Die Erhöhung <strong>de</strong>s Bemessungssatzes ab 1. Januar <strong>2007</strong> kann bis zum 31. Dezember2008 durch Dienstvereinbarung ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.(b) Dabei hat <strong>de</strong>r Dienstgeber die Mitarbeitervertretung in Schriftform über die wirtschaftlicheund finanzielle Lage <strong>de</strong>r Einrichtung so umfassend zu informieren, dassein <strong>de</strong>n tatsächlichen Verhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild vermittelt wird. Bestehenfür die Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Träger <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r SteuerrechtsRechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, sind <strong>de</strong>r Jahresabschluss<strong>nach</strong> <strong>de</strong>n jeweils maßgeblichen Glie<strong>de</strong>rungsvorschriften sowie <strong>de</strong>r Anhangund, sofern zu erstellen, <strong>de</strong>r Lagebericht, vorzulegen. Ist die Einrichtung eineKörperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts, sind <strong>de</strong>r auf die Einrichtung bezogene Teil<strong>de</strong>s Verwaltungshaushaltes und <strong>de</strong>r Jahresrechnung vorzulegen. Der Text dieserDienstvereinbarung ist <strong>de</strong>r zuständigen Unterkommission unter Mitteilung <strong>de</strong>r Anzahl<strong>de</strong>r betroffenen Mitarbeiter zur Kenntnisnahme vorzulegen(c) Soweit für Mitarbeiter zum 1. Januar <strong>2007</strong> <strong>de</strong>r Beschluss einer Unterkommissiongilt, kann <strong>de</strong>r Anspruch auf die Anpassung ganz o<strong>de</strong>r teilweise auch ohne Verpflich-zurück

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