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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasseschaften <strong>de</strong>m übertragenen Versichertenbestand zuzuordnen sind, gelten Abs. 2 Satz6 und 7 entsprechend.(4) 1 Der Ausgleichsbetrag ist innerhalb eines Monats <strong>nach</strong> Zugang <strong>de</strong>r Entscheidungzu zahlen. 2 Die Kasse kann die Zahlung unter Berechnung von Zinsen stun<strong>de</strong>n.Abschnitt II:Voraussetzungen und Inhalt<strong>de</strong>r Versicherungsverhältnisse§ 16 Arten <strong>de</strong>r Versicherungsverhältnisse(1) 1 Versicherungsverhältnisse sind(a) die Pflichtversicherung (§§ 17 bis 22),(b) die freiwillige Versicherung (§§ 23 bis 26).(2) 1 Versicherungsnehmer <strong>de</strong>r Pflichtversicherung ist <strong>de</strong>r Beteiligte. 2 Versicherungsnehmer<strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung und <strong>de</strong>r beitragsfreien Versicherungkann <strong>de</strong>r Versicherte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Beteiligte sein. 3 Bezugsberechtigte <strong>de</strong>r Pflichtversicherungund <strong>de</strong>r beitragsfreien Pflichtversicherung sind <strong>de</strong>r Versicherte und <strong>de</strong>ssenHinterbliebene. 4 Bezugsberechtigte <strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung und <strong>de</strong>r beitragsfreienVersicherung sind <strong>de</strong>r Versicherte, und soweit mitversichert, auch <strong>de</strong>ssenHinterbliebene.1. Die Pflichtversicherung§ 17 Begründung <strong>de</strong>r Pflichtversicherung1 Die Pflichtversicherung entsteht, falls die Voraussetzungen <strong>de</strong>r Versicherungspflicht(§§ 18 und 19) gegeben sind, mit <strong>de</strong>m Eingang <strong>de</strong>r Anmeldung. 2 Sie beginntzu <strong>de</strong>m Zeitpunkt, in <strong>de</strong>m <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Angaben in <strong>de</strong>r Anmeldung die Voraussetzungenfür die Versicherungspflicht eingetreten sind.zurück

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