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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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IAnlage 14laubstages, die min<strong>de</strong>stens einen halben Tag ergeben, so sind diese auf einen vollenUrlaubstag aufzurun<strong>de</strong>n.(7) Der Zusatzurlaub bemisst sich <strong>nach</strong> <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>mselben Dienstgeber im vorangegangenenKalen<strong>de</strong>rjahr erbrachten Arbeitsleistung. Der Anspruch auf Zusatzurlaubentsteht mit Beginn <strong>de</strong>s auf die Arbeitsleistung folgen<strong>de</strong>n Urlaubsjahres.(8) Zusatzurlaub <strong>nach</strong> Abs. 1 bis Abs. 7 wird bei Zusammentreffen mehrerer Anspruchsvoraussetzungenbei <strong>de</strong>r Fünf-Tage-Woche nur bis zu insgesamt fünf Arbeitstagenim Urlaubsjahr gewährt. Besteht allein Anspruch auf Zusatzurlaub <strong>nach</strong>Abs. 1, wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Zusatzurlaub und <strong>de</strong>r Erholungsurlaub <strong>nach</strong> § 3 bei <strong>de</strong>r Fünf-Tage-Woche nur bis zu 34 Arbeitstagen im Urlaubsjahr gewährt. Bei einer an<strong>de</strong>rweitigenVerteilung <strong>de</strong>r regelmäßigen Arbeitszeit (§ 3 Abs. 5 Unterabs. 1 und 2 erhöhto<strong>de</strong>r vermin<strong>de</strong>rt sich die höchstmögliche Anzahl <strong>de</strong>r Zusatzurlaubstage (Satz1) und <strong>de</strong>r Gesamturlaubstage (Satz 2) entsprechend.§ 5 Urlaub bei Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses(1) Soweit im Zeitpunkt einer Kündigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses <strong>de</strong>r entstan<strong>de</strong>neUrlaubsanspruch (§ 1 Abs. 6) noch nicht erfüllt ist, ist <strong>de</strong>r Erholungsurlaub während<strong>de</strong>r Kündigungsfrist zu gewähren und zu nehmen. Soweit <strong>de</strong>r Erholungsurlaub ausdienstlichen Grün<strong>de</strong>n nicht gewährt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r die Kündigungsfrist nichtausreicht o<strong>de</strong>r das Dienstverhältnis durch Auflösungsvertrag (§ 19 Abs. 2 AT) en<strong>de</strong>t,ist <strong>de</strong>r Erholungsurlaub abzugelten. Dasselbe gilt, wenn das Dienstverhältniswegen vermin<strong>de</strong>rter Erwerbsfähigkeit en<strong>de</strong>t (§ 18 Abs. 1 und 2 AT) o<strong>de</strong>r zum Ruhenkommt (§ 18 Abs. 4 AT). Kann wegen Arbeitsunfähigkeit <strong>de</strong>r Erholungsurlaub biszur Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses nicht mehr genommen wer<strong>de</strong>n, besteht einAbgeltungsanspruch nur dann, wenn <strong>nach</strong> Ausschei<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Mitarbeiters aus <strong>de</strong>mDienstverhältnis <strong>de</strong>ssen Arbeitsunfähigkeit noch im Urlaubsjahr, für das <strong>de</strong>r Urlaubsanspruchentstan<strong>de</strong>n ist, bzw. im Übertragungszeitraum (§ 1 Abs. 5) so rechtzeitigen<strong>de</strong>t, dass bei bestehen<strong>de</strong>m Dienstverhältnis <strong>de</strong>r Urlaub hätte verwirklichtwer<strong>de</strong>n können. Wird Urlaub abgegolten, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter für je<strong>de</strong>n abzugelten<strong>de</strong>nUrlaubstag bei einer Verteilung <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichenArbeitszeit auf fünf Tage 1/22, bei einer Verteilung auf sechs Tage 1/26<strong>de</strong>r Dienstbezüge <strong>nach</strong> Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Zulagen,die in Monatsbeträgen festgelegt sind. Zusätzlich erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter beimVorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen pro Urlaubstag, <strong>de</strong>r abgegolten wird, einen Aufschlag<strong>nach</strong> § 2 Abs. 3. In an<strong>de</strong>ren Fällen ist <strong>de</strong>r Bruchteil entsprechend zu ermitteln.(2) Erholungsurlaub, <strong>de</strong>r im selben Urlaubsjahr von einem früheren Dienstgeber gewährto<strong>de</strong>r abgegolten wur<strong>de</strong>, wird auf die Urlaubsdauer angerechnet. Beim Ausschei<strong>de</strong>neines Mitarbeiters ist <strong>de</strong>r Dienstgeber verpflichtet, in einer Bescheinigungdie Dauer <strong>de</strong>s in <strong>de</strong>m laufen<strong>de</strong>n Urlaubsjahr erhaltenen o<strong>de</strong>r abgegoltenen Erholungsurlaubszu vermerken und <strong>de</strong>m Mitarbeiter auszuhändigen.zurück

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