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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung <strong>de</strong>r AK (gültig bis 31.12.<strong>2007</strong>)band getragen. Die einem/einer Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiter(innen) als Mitglied <strong>de</strong>rArbeitsrechtlichen Kommission entstehen<strong>de</strong>n Sachkosten wer<strong>de</strong>n ebenfalls vom zuständigenDiözesan-<strong>Caritas</strong>verband getragen.(2) Über Absatz 1 hinaus anfallen<strong>de</strong> Personalkosten wegen einer Freistellung alsSprecher(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission gemäß § 9Absatz 4 Satz 2 ersetzt <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Caritas</strong>verband <strong>de</strong>m zuständigen Diözesan-<strong>Caritas</strong>verband.Gleiches gilt für die einem/einer Vertreter(in) als Sprecher(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite<strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission entstehen<strong>de</strong>n Sachkosten.(3) Der Deutsche <strong>Caritas</strong>verband trägt die Kosten <strong>de</strong>r juristischen Rechtsberatung<strong>de</strong>r Mitarbeiterseite und <strong>de</strong>r Dienstgeberseite.(4) Die Reisekosten (Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission und <strong>de</strong>r Stellvertreter(innen) zu <strong>de</strong>n Kommissions-und Ausschusssitzungen <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission trägt <strong>de</strong>r Deutsche<strong>Caritas</strong>verband.(5) Die für die Durchführung eines Verfahrens gemäß § 20 dieser Ordnung notwendigenAuslagen <strong>de</strong>r Verfahrensbeteiligten trägt <strong>de</strong>r Deutsche <strong>Caritas</strong>verband.§ 23 SchlussbestimmungDie Ordnung tritt am 1. Juli 2004 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ordnungaußer Kraft.zurück

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