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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§§ 6, 7 und 8Anlage 18(4) Die Zeitzuschläge können gegebenenfalls einschließlich <strong>de</strong>r Stun<strong>de</strong>nvergütung<strong>nach</strong> Abs. 3 aufgrund einer einzelvertraglichen Regelung, die schriftlich abzufassenist, o<strong>de</strong>r einer betrieblichen Vereinbarung pauschaliert wer<strong>de</strong>n.(5) Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a, b und d gilt nicht für Mitarbeiter <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen1 bis 4b <strong>de</strong>r Dienststellen, in <strong>de</strong>nen Anhang C <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong> Anwendung fin<strong>de</strong>t;<strong>de</strong>r Zeitzuschlag <strong>nach</strong> Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c beträgt 0,38 Euro je Stun<strong>de</strong>. Fürdie bei diesen Dienststellen beschäftigten Mitarbeiter gilt Abs. 1 Satz 2 Buchstabena und b mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass <strong>de</strong>r Zeitzuschlag jeweils 0,38 Euro je Stun<strong>de</strong> beträgt.§ 6 Weih<strong>nach</strong>tszuwendungDer Mitarbeiter erhält eine Weih<strong>nach</strong>tszuwendung entsprechend <strong>de</strong>n Bestimmungen<strong>de</strong>s Abschnitts XIV <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>. Hat die dienstvertraglich vereinbartewöchentliche Arbeitszeit <strong>de</strong>s Mitarbeiters in <strong>de</strong>m maßgeben<strong>de</strong>n Kalen<strong>de</strong>rmonatweniger als die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines entsprechen<strong>de</strong>nvollbeschäftigten Mitarbeiters betragen, erhöht sich die Weih<strong>nach</strong>tszuwendung stattum <strong>de</strong>n Betrag <strong>nach</strong> Abschnitt XIV Abs. d Unterabs. 4 <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Betrages, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Maß <strong>de</strong>r mit ihm vereinbarten Arbeitszeit entspricht.§ 7 Krankenbezüge(1) Dem Mitarbeiter wer<strong>de</strong>n im Falle einer durch Unfall o<strong>de</strong>r Krankheit verursachtenArbeitsunfähigkeit Krankenbezüge für die Dauer bis zu sechs Wochen gewährt,es sei <strong>de</strong>nn, dass er sich die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich o<strong>de</strong>r grob fahrlässig zugezogenhat.(2) Krankenbezüge wer<strong>de</strong>n nicht über die Beendigung <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses hinausgewährt.(3) Als Krankenbezüge erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter die Vergütung einschließlich <strong>de</strong>r Zulagenund Zeitzuschläge <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>s § 2 <strong>de</strong>r Anlage 14 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> sinngemäß.(4) Abschnitt XII Abs. a Unterabs. 2 fin<strong>de</strong>t Anwendung.§ 8 Erholungsurlaub(1) Der Mitarbeiter erhält in je<strong>de</strong>m Kalen<strong>de</strong>rjahr Erholungsurlaub. Der Urlaub beträgtjährlich 26 Arbeitstage bei fünf Arbeitstagen wöchentlich und 31 Arbeitstagebei sechs Arbeitstagen wöchentlich.(2) Arbeitstage sind alle Kalen<strong>de</strong>rtage, an <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Mitarbeiter dienstplanmäßigo<strong>de</strong>r betriebsüblich zu arbeiten hätte. Ist die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeitregelmäßig o<strong>de</strong>r dienstplanmäßig im Durchschnitt <strong>de</strong>s Kalen<strong>de</strong>rjahres auf we-zurück

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