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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§§ 1, 2, 3Anlage 19Mit verän<strong>de</strong>rten Vergütungsstrukturen kann das Entgelt <strong>de</strong>r Mitarbeiter flexibler gestaltetwer<strong>de</strong>n als bisher. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Grundlagen einer Einrichtungund damit die Arbeitsplätze <strong>de</strong>r Mitarbeiter zu sichern. Die verän<strong>de</strong>rten Vergütungsstrukturenhaben außer<strong>de</strong>m zu berücksichtigen, dass alle Mitarbeiter trotzunterschiedlichen Leistungsvermögens in <strong>de</strong>n Einrichtungen integriert bleiben.§ 1 Erprobung verän<strong>de</strong>rter VergütungsstrukturenZur Erprobung verän<strong>de</strong>rter Vergütungsstrukturen kann durch einen Beschluss <strong>de</strong>rArbeitsrechtlichen Kommission in einzelnen Einrichtungen von vergütungsrelevantenBestimmungen <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong> abgewichen wer<strong>de</strong>n.§ 2 VorschlagVoraussetzung für ein Mo<strong>de</strong>llprojekt ist ein gemeinsamer Vorschlag von Dienstgeberund Mitarbeitervertretung bzw. Gesamtmitarbeitervertretung einer Einrichtungbzw. eines Trägers an <strong>de</strong>n Geschäftsführer <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission. In<strong>de</strong>n Vorschlag sind unter an<strong>de</strong>rem eine Zielbeschreibung, die abweichen<strong>de</strong>n Bestimmungen,die Klärung <strong>de</strong>r Besitzstän<strong>de</strong>, die Bildung einer Projektgruppe, einEvaluationskonzept und die Befristung <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llprojektes aufzunehmen. NähereVoraussetzungen regelt die Arbeitsrechtliche Kommission.§ 3 ProjektgruppeDie Projektgruppe besteht zu gleichen Teilen aus Mitglie<strong>de</strong>rn, die von <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretungbenannt wer<strong>de</strong>n, und Vertretern <strong>de</strong>s Dienstgebers <strong>de</strong>r Einrichtungbzw. <strong>de</strong>s Trägers. Sie begleitet die Entwicklung <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llprojekts und unterrichtetregelmäßig die Arbeitsrechtliche Kommission. Der Projektgruppe sind die zur Begleitung<strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llprojekts erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen durch <strong>de</strong>n Dienstgeber rechtzeitigund umfassend zur Verfügung zu stellen und zu erläutern.zurück

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