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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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IV.Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVOBeson<strong>de</strong>re Formen <strong>de</strong>r Vertretungvon Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern§ 23 Son<strong>de</strong>rvertretung 1(1) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von ihrem Dienstgeber einer Einrichtungeines an<strong>de</strong>ren kirchlichen o<strong>de</strong>r nichtkirchlichen Rechtsträgers zugeordnet wor<strong>de</strong>nsind, bil<strong>de</strong>n eine Son<strong>de</strong>rvertretung.(2) Die Son<strong>de</strong>rvertretung wirkt mit bei Maßnahmen, die vom Dienstgeber getroffenwer<strong>de</strong>n. Bei Zuordnung zu einem kirchlichen Rechtsträger ist im Übrigen die Mitarbeitervertretung<strong>de</strong>r Einrichtung zuständig.(3) Das Nähere, einschließlich <strong>de</strong>r Einzelheiten <strong>de</strong>s Wahlverfahrens, wird in Son<strong>de</strong>rbestimmungengeregelt.§ 24 Gesamtmitarbeitervertretung und erweiterteGesamtmitarbeitervertretung 2(1) Bestehen bei einem Dienstgeber (§ 2) mehrere Mitarbeitervertretungen, so kannim Einvernehmen zwischen Dienstgeber und allen Mitarbeitervertretungen eine Gesamtmitarbeitervertretunggebil<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.(2) Die Mitarbeitervertretungen o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n, die Gesamtmitarbeitervertretungenmehrerer Einrichtungen mehrerer Rechtsträger können durch eine gemeinsameDienstvereinbarung mit allen betroffenen Dienstgebern die Bildung einererweiterten Gesamtmitarbeitervertretung vereinbaren, soweit dies <strong>de</strong>r wirksamenund zweckmäßigen Interessenvertretung <strong>de</strong>r Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dient.Diese tritt an die Stelle bestehen<strong>de</strong>r Gesamtmitarbeitervertretungen.(3) Je<strong>de</strong> Mitarbeitervertretung entsen<strong>de</strong>t in die Gesamtmitarbeitervertretung o<strong>de</strong>r erweiterteGesamtmitarbeitervertretung ein Mitglied. Außer<strong>de</strong>m wählen die Sprecherinneno<strong>de</strong>r Sprecher <strong>de</strong>r Jugendlichen und Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n und die Vertrauensperson<strong>de</strong>r schwerbehin<strong>de</strong>rten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>de</strong>r beteiligten Mitarbeitervertretungenaus ihrer Mitte je eine Vertreterin o<strong>de</strong>r einen Vertreter und je eineErsatzvertreterin o<strong>de</strong>r einen Ersatzvertreter in die Gesamtmitarbeitervertretung o<strong>de</strong>rerweiterte Gesamtmitarbeitervertretung. Durch Dienstvereinbarung kann die Mitglie<strong>de</strong>rzahlund Zusammensetzung abweichend geregelt wer<strong>de</strong>n.(4) Die Gesamtmitarbeitervertretung o<strong>de</strong>r erweiterte Gesamtmitarbeitervertretungwirkt bei <strong>de</strong>n Angelegenheiten im Sinne <strong>de</strong>r §§ 26 bis 38 mit, die Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter aus <strong>de</strong>m Zuständigkeitsbereich mehrerer Mitarbeitervertretungen1 Muster für eine diözesane Fassung.2 Muster für eine diözesane Fassung.zurück

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