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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 3Anlage 15§ 3 Auszahlung <strong>de</strong>s Übergangsgel<strong>de</strong>s(1) Das Übergangsgeld wird in Monatsbeträgen am letzten Tage eines Monats gezahlt,erstmals am letzten Tage <strong>de</strong>s auf das Ausschei<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Monats. DieAuszahlung unterbleibt, bis etwaige Vorschüsse durch Aufrechnung getilgt sind.Vor <strong>de</strong>r Zahlung hat <strong>de</strong>r Mitarbeiter anzugeben, ob und welche laufen<strong>de</strong>n Bezüge<strong>nach</strong> § 2 Abs. 5 gewährt wer<strong>de</strong>n. Ferner hat er zu versichern, dass er keine an<strong>de</strong>reBeschäftigung angetreten hat.(2) Zu Siedlungszwecken o<strong>de</strong>r zur Begründung o<strong>de</strong>r zum Erwerb eines eigenen gewerblichenUnternehmens kann das Übergangsgeld in einer Summe ausgezahlt wer<strong>de</strong>n.(3) Beim To<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Mitarbeiters wird <strong>de</strong>r noch nicht gezahlte Betrag an <strong>de</strong>n Ehegatteno<strong>de</strong>r die Kin<strong>de</strong>r, für die <strong>de</strong>m Mitarbeiter Kin<strong>de</strong>rgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Einkommensteuergesetz(EStG) o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetz (BKGG) zugestan<strong>de</strong>n hato<strong>de</strong>r ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>r §§ 3 o<strong>de</strong>r 8 BKGG zugestan<strong>de</strong>n hätte, in einer Summegezahlt. Die Zahlung an einen <strong>de</strong>r <strong>nach</strong> Satz 1 Berechtigten bringt <strong>de</strong>n Anspruch<strong>de</strong>r übrigen gegenüber <strong>de</strong>m Dienstgeber zum Erlöschen.zurück

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