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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 4Anlage 6(2) Ist ein Ausgleich <strong>de</strong>r Überstun<strong>de</strong>n durch entsprechen<strong>de</strong> Arbeitsbefreiung <strong>nach</strong>Abs. 1 nicht o<strong>de</strong>r nicht im vollen Umfange möglich, erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter für je<strong>de</strong>nicht ausgeglichene Überstun<strong>de</strong> die Überstun<strong>de</strong>nvergütung <strong>nach</strong> § 1 Abs. 3 Unterabs.2 <strong>de</strong>r Anlage 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gezahlt.§ 4 Berechnung <strong>de</strong>r Überstun<strong>de</strong>n und pauschaleÜberstun<strong>de</strong>nvergütung(1) Bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>r Überstun<strong>de</strong>n sind für je<strong>de</strong>n im Berechnungszeitraum liegen<strong>de</strong>nUrlaubstag, Krankheitstag sowie für je<strong>de</strong>n sonstigen Tag einschließlich einesWochenfeiertages, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Mitarbeiter von <strong>de</strong>r Arbeit freigestellt war, dieStun<strong>de</strong>n mitzuzählen, die <strong>de</strong>r Mitarbeiter ohne diese Ausfallsgrün<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>rregelmäßigen Arbeitszeit dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich geleistet hätte. Vorund<strong>nach</strong>geleistete Arbeitsstun<strong>de</strong>n bleiben unberücksichtigt.(2) Mit Mitarbeitern, die regelmäßig Überstun<strong>de</strong>n zu leisten haben, kann anstelle <strong>de</strong>r<strong>nach</strong> § 1 Abs. 3 Unterabsatz 2 <strong>de</strong>r Anlage 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> zu zahlen<strong>de</strong>n Überstun<strong>de</strong>nvergütungeine pauschale Überstun<strong>de</strong>nvergütung vereinbart wer<strong>de</strong>n, sofern diesenicht durch Arbeitsbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 ausgeglichen wer<strong>de</strong>n können. DieHöhe <strong>de</strong>r pauschalen Überstun<strong>de</strong>nvergütung soll grundsätzlich <strong>de</strong>r Einzelberechnung<strong>de</strong>r durchschnittlich im Kalen<strong>de</strong>rmonat für <strong>de</strong>n Mitarbeiter anfallen<strong>de</strong>n Überstun<strong>de</strong>nentsprechen.Anmerkungen zu Anlage 6:Mehrarbeitsstun<strong>de</strong>n sind die auf Anordnung über die dienstvertraglich vereinbarteArbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstun<strong>de</strong>n.Überstun<strong>de</strong>n sind die auf Anordnung geleisteten Mehrarbeitsstun<strong>de</strong>n, die über dieim Rahmen <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 1 <strong>de</strong>rAnlage 5 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgelegtenArbeitsstun<strong>de</strong>n hinausgehen.zurück

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