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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 2Anlage 5§ 2 Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit,Sonn- und Feiertagsarbeit(1) In Einrichtungen bzw. Einrichtungsstellen, <strong>de</strong>ren Aufgaben Nacht-, Wechselschicht-,Schicht-, Sonn- o<strong>de</strong>r Feiertagsarbeit erfor<strong>de</strong>rn, muss dienstplanmäßig bzw.betriebsüblich entsprechend gearbeitet wer<strong>de</strong>n.(2) Wechselschichtarbeit ist die Arbeit <strong>nach</strong> einem Schichtplan (Dienstplan), <strong>de</strong>r einenregelmäßigen Wechsel <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten mitNachtschichtfolge vorsieht. Wechselschichten sind Arbeitsschichten, in <strong>de</strong>nen ununterbrochen– werktags, sonntags und feiertags – bei Tag und Nacht an allen Kalen<strong>de</strong>rtagengearbeitet wird; eine Unterbrechung <strong>de</strong>r Arbeitsleistung von höchstens48 Stun<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Zeit von freitags 12.00 Uhr bis zum folgen<strong>de</strong>n Montag 12.00 Uhrbleibt außer Betracht. Eine Nachtschichtfolge liegt vor, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter längstens<strong>nach</strong> Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen wird.Schichtarbeit ist die Arbeit <strong>nach</strong> einem Schichtplan (Dienstplan), <strong>de</strong>r einen regelmäßigenWechsel <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit im Zeitabschnitt von längstens einem Monatvon einer Schichtart in eine an<strong>de</strong>re (so z.B. von <strong>de</strong>r Frühschicht in die Spätschichto<strong>de</strong>r gegebenenfalls in die Nachtschicht) vorsieht.(3) Sonntagsarbeit ist die Arbeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr an Sonntagen. BeiSonntagsarbeit sollen im Monat zwei Sonntage arbeitsfrei sein. Wer<strong>de</strong>n Mitarbeiteran einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, <strong>de</strong>r innerhalbeines <strong>de</strong>n Beschäftigungstag einschließen<strong>de</strong>n Zeitraums von zwei Wochen zu gewährenist. Der Ersatzruhetag darf nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fallen.Feiertagsarbeit ist die Arbeit von 0.00 bis 24.00 Uhr an gesetzlichen Feiertagen.Wer<strong>de</strong>n Mitarbeiter an einem auf einen Werktag fallen<strong>de</strong>n gesetzlichen Feiertag beschäftigt,müssen sie einen Ersatzruhetag haben, <strong>de</strong>r innerhalb eines Zeitraums von13 Wochen zu gewähren ist. Der Ersatzruhetag darf nicht auf einen an<strong>de</strong>ren gesetzlichenFeiertag fallen. Für die geleistete dienstplanmäßige bzw. betriebsübliche Arbeitszeitsollen die Mitarbeiter eine entsprechen<strong>de</strong> Freizeit an einem Werktag innerhalbeines Zeitraums von 13 Wochen unter Fortzahlung <strong>de</strong>r Dienstbezüge (AbschnittII <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) und <strong>de</strong>r in Monatsbeträgen festgelegten Zulagenerhalten, wenn die dienstlichen o<strong>de</strong>r betrieblichen Verhältnisse es zulassen.Kann diese Freizeit nicht erteilt wer<strong>de</strong>n, erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter für je<strong>de</strong> nicht ausgeglicheneArbeitsstun<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Zeitzuschlag <strong>nach</strong> § 1 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c Doppelbuchstabeaa <strong>de</strong>r Anlage 6a zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>.Für die Mitarbeiter, die an Sonn- und Feiertagen beschäftigt wer<strong>de</strong>n, gelten im Übrigendie Regelungen <strong>de</strong>s § 1.(4) In Einrichtungen bzw. Einrichtungsstellen mit vollkontinuierlichem Schichtbetriebkann die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen auf bis zu zwölf Stun<strong>de</strong>n verlängertwer<strong>de</strong>n, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreichtwer<strong>de</strong>n.zurück

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