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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVO§ 30a Anhörung und Mitberatung bei MassenentlassungenBeabsichtigt <strong>de</strong>r Dienstgeber, <strong>nach</strong> § 17 Abs. 1 <strong>de</strong>s Kündigungsschutzgesetzes anzeigepflichtigeEntlassungen vorzunehmen, hat er <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung rechtzeitigdie zweckdienlichen Auskünfte zu erteilen und sie schriftlich insbeson<strong>de</strong>re zuunterrichten über1. die Grün<strong>de</strong> für die geplanten Entlassungen,2. die Zahl und die Berufsgruppen <strong>de</strong>r zu entlassen<strong>de</strong>n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,3. die Zahl und die Berufsgruppen <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel beschäftigten Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter,4. <strong>de</strong>n Zeitraum, in <strong>de</strong>m die Entlassungen vorgenommen wer<strong>de</strong>n sollen,5. die vorgesehenen Kriterien für die Auswahl <strong>de</strong>r zu entlassen<strong>de</strong>n Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter,6. die für die Berechnung etwaiger Abfindungen vorgesehenen Kriterien.Dienstgeber und Mitarbeitervertretung haben insbeson<strong>de</strong>re die Möglichkeiten zu beraten,Entlassungen zu vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r einzuschränken und ihre Folgen zu mil<strong>de</strong>rn.§ 31 Anhörung und Mitberatung bei außeror<strong>de</strong>ntlicherKündigung(1) Der Mitarbeitervertretung sind vor einer außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung durch<strong>de</strong>n Dienstgeber schriftlich die Absicht <strong>de</strong>r Kündigung und die Grün<strong>de</strong> hierfür mitzuteilen.(2) Will die Mitarbeitervertretung gegen die Kündigung Einwendungen geltend machen,so hat sie diese unter Angabe <strong>de</strong>r Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Dienstgeber spätestens innerhalbvon drei Tagen schriftlich mitzuteilen. Diese Frist kann vom Dienstgeber auf48 Stun<strong>de</strong>n verkürzt wer<strong>de</strong>n. Erhebt die Mitarbeitervertretung innerhalb <strong>de</strong>r Fristkeine Einwendungen, so gilt die beabsichtigte Kündigung als nicht beanstan<strong>de</strong>t. Erhebtdie Mitarbeitervertretung Einwendungen, so entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Dienstgeber über<strong>de</strong>n Ausspruch <strong>de</strong>r außeror<strong>de</strong>ntlichen Kündigung.(3) Eine ohne Einhaltung <strong>de</strong>s Verfahrens <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 ausgesprocheneKündigung ist unwirksam.§ 32 Vorschlagsrecht(1) Die Mitarbeitervertretung hat in folgen<strong>de</strong>n Angelegenheiten ein Vorschlagsrecht:1. Maßnahmen innerbetrieblicher Information und Zusammenarbeit,2. Än<strong>de</strong>rung von Beginn und <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r täglichen Arbeitszeit einschließlich <strong>de</strong>rPausen sowie <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>r Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage fürzurück

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