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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§§ 1, 2Anlage 20PräambelMit dieser Regelung soll hilfe- und pflegebedürftigen alten Menschen und <strong>de</strong>renAngehörigen ein finanzierbares Angebot für personen- und haushaltsnahe Unterstützungsleistungeneinschließlich sozialer Betreuung bei ambulanten Diensten eröffnetwer<strong>de</strong>n. Hilfe- und pflegebedürftigen alten Menschen soll ermöglicht wer<strong>de</strong>n,so lange wie möglich zu Hause leben zu können. Gleichzeitig will die Regelungein erster Schritt zur Eindämmung <strong>de</strong>r Schwarzarbeit im Bereich <strong>de</strong>r häuslichenPflege sein. In Ergänzung zu <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Angeboten <strong>de</strong>r <strong>Caritas</strong>-Sozialstationenwird zu<strong>de</strong>m für unausgebil<strong>de</strong>te Kräfte ein Angebot an neuen, sozialversicherungspflichtigenBeschäftigungsverhältnissen geschaffen.§ 1 GeltungsbereichDiese Regelung für Alltagsbegleiter in <strong>de</strong>r ambulanten Altenpflege gilt ausschließlichin Ergänzung zu pflegefachlichen und Pflegehilfstätigkeiten in <strong>de</strong>r ambulantenAltenpflege.§ 2 Alltagsbegleitung in <strong>de</strong>r ambulanten Altenpflege(1) Unter Alltagsbegleitung in <strong>de</strong>r ambulanten Altenpflege sind folgen<strong>de</strong> Tätigkeitenzu verstehen:• Betreuung und Beaufsichtigung,• Unterstützung bei <strong>de</strong>r Alltagsgestaltung (z.B. beim Gehen und Lesen, bei <strong>de</strong>rUnterstützung von sozialen und kulturellen Kontakten),• Unterstützung bei <strong>de</strong>r Alltagsbewältigung (darunter fallen z.B. einfache Tätigkeitenim Haushalt, einfache Alltagsverrichtungen, wie Essen und Trinken sowieHygiene),• Botengänge und begleiten<strong>de</strong> Tätigkeiten, wie Begleitung bei Arztbesuchen, beiPhysiotherapie, bei Amtsgängen,soweit diese Tätigkeiten nicht in die Zuständigkeit qualifizierter Pflegeberufe undhauswirtschaftlicher Berufsgruppen fallen.Diese Tätigkeiten erfor<strong>de</strong>rn keine Vorkenntnisse. Sie können <strong>nach</strong> kurzer Einweisung(bis zu einer Woche) ausgeführt wer<strong>de</strong>n.(2) Die Alltagsbegleitung kann von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen sowieihren Angehörigen stun<strong>de</strong>nweise angefor<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der konkrete Leistungsinhaltund -umfang wird individuell zwischen <strong>de</strong>m Leistungsnehmer und <strong>de</strong>m ambulantenDienst als Leistungserbringer vereinbart. Die Einsatzzeit liegt in <strong>de</strong>r Regel zwischen6.00 und 22.00 Uhr an Werk-, Sonn- und Feiertagen, bei Bedarf aber auch darüberhinaus.zurück

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