12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen ZusatzversorgungskasseVierter Teil: Finanzierung und RechnungswesenAbschnitt I: Allgemeines§ 53 Kassenvermögen(1) 1 Das Kassenvermögen ist die Gesamtheit aller geldwerten Gegenstän<strong>de</strong>, die <strong>de</strong>rKasse zustehen. 2 Als Treuhandvermögen ist das Kassenvermögen ausschließlichbestimmt zur Deckung <strong>de</strong>r satzungsmäßigen Verbindlichkeiten und <strong>de</strong>r Verwaltungskosten.3 Innerhalb <strong>de</strong>s Kassenvermögens wer<strong>de</strong>n drei getrennte Abrechnungsverbän<strong>de</strong>geführt, und zwar(a) für Anwartschaften und Ansprüche, die auf <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m 31. Dezember 2001 entrichtetenPflichtbeiträgen beruhen (Abrechnungsverband P),(b) für Anwartschaften und Ansprüche, die auf <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m 31. Dezember 2001 entrichtetenfreiwilligen Beiträgen beruhen (Abrechnungsverband F) und(c) für alle übrigen Anwartschaften und Ansprüche (Abrechnungsverband S).(2) 1 Die Kasse hat ihr Vermögen bei ausreichen<strong>de</strong>r Sicherheit und Mischung so anzulegen,dass dies einen angemessenen Ertrag gewährleistet. 2 Die hierzu erfor<strong>de</strong>rlichenRichtlinien, die <strong>de</strong>r Verwaltungsrat im Hinblick auf die entsprechen<strong>de</strong>n Richtlinien<strong>de</strong>r Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung beschließt,sollen vorrangig die beson<strong>de</strong>ren Gegebenheiten <strong>de</strong>r Kasse berücksichtigen.(3) 1 Für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr erstellt die Kasse <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s kau<strong>fm</strong>ännischenRechnungswesens einen Wirtschaftsplan mit Stellenplan als Anlage sowieeinen Rechnungsabschluss. 2 Bestandteil <strong>de</strong>s Rechnungsabschlusses ist eine geson<strong>de</strong>rteBilanz, die vom Verantwortlichen Aktuar zu testieren ist. 3 Für <strong>de</strong>n Rechnungsabschlussgelten die Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>lsgesetzbuches entsprechend. 4 Das Näherebestimmen die Durchführungsvorschriften, die <strong>de</strong>r Verwaltungsrat <strong>de</strong>r Kasseerlässt.(4) Für je<strong>de</strong>s Geschäftsjahr berichtet die Kasse zur Information <strong>de</strong>r Beteiligten undVersicherten über ihre Tätigkeit unter Angabe ihres Vermögensstan<strong>de</strong>s.§ 54 Deckungsrückstellung1 In <strong>de</strong>r geson<strong>de</strong>rten Bilanz ist eine Deckungsrückstellung in Höhe <strong>de</strong>s versicherungsmathematischenBarwerts aller am Bilanzstichtag <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Höhe<strong>nach</strong> bestehen<strong>de</strong>n Anwartschaften und Ansprüche von Pflichtversicherten, Leistungsempfängern,freiwillig Versicherten sowie beitragsfrei Versicherten mit erfüllterWartezeit einzustellen. 2 Der für die Ermittlung <strong>de</strong>r Deckungsrückstellung zu be-zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!