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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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VAnlage 1auch für <strong>de</strong>n Mitarbeiter, <strong>de</strong>m aus mehreren Rechtsverhältnissen ein Anspruch aufOrtszuschlag o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Leistungen wesentlich gleichen Inhalts in Höhe <strong>de</strong>rStufe 2 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen zusteht (Insichkonkurrenz). Ist <strong>de</strong>r Ehegatteeines teilzeitbeschäftigten Mitarbeiters außerhalb <strong>de</strong>r in Unterabsatz 1 Satz 1 genanntenBereiche ebenfalls teilzeitbeschäftigt und erhält er <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag zwischen<strong>de</strong>r Stufe 1 und <strong>de</strong>r Stufe 2 <strong>de</strong>s für ihn maßgeben<strong>de</strong>n Ortszuschlages anteilig zuseiner Arbeitszeit gewährt, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag zwischen<strong>de</strong>r Stufe 1 und <strong>de</strong>r Stufe 2 <strong>de</strong>s für ihn maßgeben<strong>de</strong>n Ortszuschlags in <strong>de</strong>r Höhe, dass<strong>de</strong>r Mitarbeiter und sein Ehegatte <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag zwischen <strong>de</strong>r Stufe 1 und<strong>de</strong>r Stufe 2 insgesamt in <strong>de</strong>r Höhe erhalten, als wenn bei<strong>de</strong> im Geltungsbereich <strong>de</strong>r<strong>AVR</strong> teilzeitbeschäftigt wären.(i) Stün<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>m Mitarbeiter einer an<strong>de</strong>ren Person, die im Geltungsbereich <strong>de</strong>r<strong>AVR</strong> o<strong>de</strong>r in einem an<strong>de</strong>ren Tätigkeitsbereich <strong>de</strong>r katholischen Kirche tätig o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong>beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigt ist, <strong>de</strong>r Ortszuschlag <strong>de</strong>r Stufe3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen o<strong>de</strong>r auf Familienzuschlag <strong>de</strong>r Stufe 2 o<strong>de</strong>r einer<strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen o<strong>de</strong>r ein Sozialzuschlag o<strong>de</strong>r eine entsprechen<strong>de</strong> Leistung wesentlichgleichen Inhalts zu, so wird <strong>de</strong>r auf das Kind entfallen<strong>de</strong> Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>n Stufen <strong>de</strong>s Ortszuschlags <strong>de</strong>m Mitarbeiter gewährt, wenn und soweitihm das Kin<strong>de</strong>rgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Einkommensteuergesetz o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetzgewährt wird o<strong>de</strong>r ohne Berücksichtigung <strong>de</strong>s § 65 Einkommensteuergesetzo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s § 4 Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetz vorrangig zu gewähren wäre. Auf das Kin<strong>de</strong>ntfällt <strong>de</strong>rjenige Unterschiedsbetrag, <strong>de</strong>r sich aus <strong>de</strong>r für die Anwendung <strong>de</strong>s Einkommensteuergesetzeso<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>skin<strong>de</strong>rgeldgesetzes maßgeben<strong>de</strong>n Reihenfolge<strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r ergibt. Abschnitt IIa <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> fin<strong>de</strong>t auf <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragkeine Anwendung, wenn einer <strong>de</strong>r Anspruchsberechtigten im Sinne <strong>de</strong>sSatzes 1 vollbeschäftigt o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> beamtenrechtlichen Grundsätzen versorgungsberechtigtist; das gilt auch, wenn mehrere Anspruchsberechtigte teilzeitbeschäftigt sind,mit <strong>de</strong>r Maßgabe, dass dann <strong>de</strong>r Unterschiedsbetrag zwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen in Höhe <strong>de</strong>s Gesamtbeschäftigungsumfangs <strong>de</strong>rAnspruchsberechtigten gewährt wird, höchstens jedoch <strong>de</strong>r auf das Kind entfallen<strong>de</strong>Unterschiedsbetrag zwischen <strong>de</strong>n Stufen <strong>de</strong>s Ortszuschlages. Entsprechen<strong>de</strong>s giltauch für <strong>de</strong>n Mitarbeiter, <strong>de</strong>m aus mehreren Rechtsverhältnissen ein Anspruch aufOrtszuschlag o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Leistungen wesentlich gleichen Inhalts in Höhe <strong>de</strong>rStufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen zusteht (Insichkonkurrenz).Stün<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>m Mitarbeiter einer an<strong>de</strong>ren Person, die außerhalb <strong>de</strong>r in Unterabsatz1 Satz 1 genannten Bereiche tätig o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> beamtenrechtlichen Grundsätzenversorgungsberechtigt ist, ein Anspruch auf Ortszuschlag o<strong>de</strong>r Familienzuschlago<strong>de</strong>r Sozialzuschlag o<strong>de</strong>r entsprechen<strong>de</strong> Leistungen wesentlich gleichen Inhalts inHöhe <strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen zu, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>nOrtszuschlag <strong>de</strong>r Stufe 1; erreicht <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Person nicht die Höhe<strong>de</strong>r Stufe 3 o<strong>de</strong>r einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen, so erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>n Unterschiedsbetragzwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe 3 bzw. einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen<strong>de</strong>s für ihn maßgeben<strong>de</strong>n Ortszuschlages in <strong>de</strong>r Höhe gewährt, dass <strong>de</strong>r Mitarbeiterund die an<strong>de</strong>re Person <strong>de</strong>n Unterschiedsbetrag zwischen <strong>de</strong>r Stufe 2 und <strong>de</strong>r Stufe 3bzw. einer <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Stufen insgesamt einmal erhalten. Dies gilt entsprechendzurück

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