12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

IIIaAnlage 1IIIa Einmalzahlungen für die Jahre 2006, <strong>2007</strong> und 2008(a) Die Mitarbeiter, die nicht <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s § 2a AT <strong>AVR</strong> unterfallen,erhalten für die Jahre 2006 und <strong>2007</strong> eine Einmalzahlung in Höhe von insgesamt450,00 Euro, die mit <strong>de</strong>n Bezügen für <strong>de</strong>n Monat Dezember <strong>2007</strong> ausgezahlt wird.Die Mitarbeiter, die nicht <strong>de</strong>m Geltungsbereich <strong>de</strong>s § 2a AT <strong>AVR</strong> unterfallen, erhaltenfür das Jahr 2008 eine weitere Einmalzahlung in Höhe von 450,00 Euro, die mit<strong>de</strong>n Bezügen für <strong>de</strong>n Monat Dezember 2008 ausgezahlt wird.(b) Durch Dienstvereinbarung können für <strong>de</strong>n Fälligkeitstermin <strong>de</strong>r Einmalzahlungenan<strong>de</strong>re Zeitpunkte, die vor <strong>de</strong>m 31.12.2008 liegen müssen, vereinbart wer<strong>de</strong>n.(c) Durch Dienstvereinbarung kann <strong>nach</strong> Information <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung dieKürzung o<strong>de</strong>r Streichung <strong>de</strong>r Einmalzahlungen vereinbart wer<strong>de</strong>n. Dabei hat <strong>de</strong>rDienstgeber die Mitarbeitervertretung in Schriftform über die wirtschaftliche und finanzielleLage <strong>de</strong>r Einrichtung so umfassend zu informieren, dass ein <strong>de</strong>n tatsächlichenVerhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild vermittelt wird. Bestehen für die Einrichtungo<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Träger <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls- o<strong>de</strong>r Steuerrechts Rechnungs-,Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, sind <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>nach</strong><strong>de</strong>n jeweils maßgeblichen Glie<strong>de</strong>rungsvorschriften sowie <strong>de</strong>r Anhang und, sofernzu erstellen, <strong>de</strong>r Lagebericht, vorzulegen. Ist die Einrichtung eine Körperschaft <strong>de</strong>söffentlichen Rechts, sind <strong>de</strong>r auf die Einrichtung bezogene Teil <strong>de</strong>s Verwaltungshaushaltesund <strong>de</strong>r Jahresrechnung vorzulegen. Der Text dieser Dienstvereinbarungist <strong>de</strong>r zuständigen Unterkommission unter Mitteilung <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r betroffenenMitarbeiter zur Kenntnisnahme vorzulegen.(d) Soweit für Mitarbeiter zum Fälligkeitstermin <strong>nach</strong> Absatz a <strong>de</strong>r Beschluss einerUnterkommission gilt, kann <strong>de</strong>r Anspruch auf Einmalzahlungen ganz o<strong>de</strong>r teilweiseauch ohne Verpflichtung zur Vorlage <strong>de</strong>r <strong>nach</strong> Absatz c Sätze 2 und 3 genanntenUnterlagen für die Laufzeit <strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r Unterkommission durch Dienstvereinbarungausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.(e) Ein Anspruch auf die Zahlungen <strong>nach</strong> Absatz a besteht, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter anmin<strong>de</strong>stens einem Tag <strong>de</strong>s jeweiligen Fälligkeitsmonats Anspruch auf Dienstbezüge(Vergütung, Urlaubsvergütung o<strong>de</strong>r Krankenbezüge) hat; dies gilt auch für Kalen<strong>de</strong>rmonate,in <strong>de</strong>nen nur wegen <strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Barleistungen <strong>de</strong>s SozialversicherungsträgersKrankengeldzuschuss nicht bezahlt wird. Die jeweiligen Zahlungenwer<strong>de</strong>n auch geleistet, wenn die Mitarbeiterin wegen Beschäftigungsverboten <strong>nach</strong>§ 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 <strong>de</strong>s Mutterschutzgesetzes in <strong>de</strong>m jeweiligen Fälligkeitsmonatkeine Bezüge erhalten hat.(f) Teilzeitbeschäftigte erhalten <strong>de</strong>n jeweiligen Teilbetrag <strong>de</strong>r Einmalzahlungen, die<strong>de</strong>m Verhältnis <strong>de</strong>r mit ihnen vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit eines entsprechen<strong>de</strong>nVollbeschäftigten entspricht. Maßgebend sind die jeweiligen Verhältnissezum Fälligkeitszeitpunkt <strong>nach</strong> Absatz a.(g) Die Einmalzahlungen sind bei <strong>de</strong>r Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!