12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVOV. Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber undMitarbeitervertretung§ 26 Allgemeine Aufgaben <strong>de</strong>r Mitarbeitervertretung(1) Der Dienst in <strong>de</strong>r Kirche verpflichtet Dienstgeber und Mitarbeitervertretung inbeson<strong>de</strong>rer Weise, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und sich bei <strong>de</strong>r Erfüllung<strong>de</strong>r Aufgaben gegenseitig zu unterstützen. Dienstgeber und Mitarbeitervertretunghaben darauf zu achten, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter <strong>nach</strong> Recht undBilligkeit behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n. In ihrer Mitverantwortung für die Aufgabe <strong>de</strong>r Einrichtungsoll auch die Mitarbeitervertretung bei <strong>de</strong>n Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterndas Verständnis für <strong>de</strong>n Auftrag <strong>de</strong>r Kirche stärken und für eine gute Zusammenarbeitinnerhalb <strong>de</strong>r Dienstgemeinschaft eintreten.(2) Der Mitarbeitervertretung sind auf Verlangen die zur Durchführung ihrer Aufgabenerfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen vorzulegen. Personalakten dürfen nur mit schriftlicherZustimmung <strong>de</strong>r Mitarbeiterin o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Mitarbeiters eingesehen wer<strong>de</strong>n.(3) Die Mitarbeitervertretung hat folgen<strong>de</strong> allgemeine Aufgaben:1. Maßnahmen, die <strong>de</strong>r Einrichtung und <strong>de</strong>n Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dienen,anzuregen,2. Anregungen und Beschwer<strong>de</strong>n von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entgegenzunehmenund, falls sie berechtigt erscheinen, vorzutragen und auf ihre Erledigunghinzuwirken,3. die Einglie<strong>de</strong>rung und berufliche Entwicklung schwerbehin<strong>de</strong>rter und an<strong>de</strong>rerschutzbedürftiger, insbeson<strong>de</strong>re älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu för<strong>de</strong>rn,4. die Einglie<strong>de</strong>rung ausländischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Einrichtungund das Verständnis zwischen ihnen und <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Mitarbeiterinnen undMitarbeitern zu för<strong>de</strong>rn,5. Maßnahmen zur beruflichen För<strong>de</strong>rung schwerbehin<strong>de</strong>rter Mitarbeiterinnen undMitarbeiter anzuregen,6. mit <strong>de</strong>n Sprecherinnen o<strong>de</strong>r Sprechern <strong>de</strong>r Jugendlichen und <strong>de</strong>r Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nzur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>r jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterund <strong>de</strong>r Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n zusammenzuarbeiten,7. sich für die Durchführung <strong>de</strong>r Vorschriften über <strong>de</strong>n Arbeitsschutz, die Unfallverhütungund die Gesundheitsför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Einrichtung einzusetzen,8. auf frauen- und familienfreundliche Arbeitsbedingungen hinzuwirken.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!