12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

IAnlage 14AT <strong>AVR</strong>) o<strong>de</strong>r durch Erreichung <strong>de</strong>r Altersgrenze (§ 19 Abs. 3 AT) aus <strong>de</strong>m Dienstverhältnisaus, so beträgt <strong>de</strong>r Urlaubsanspruch sechs Zwölftel, wenn das Dienstverhältnisin <strong>de</strong>r ersten Hälfte <strong>de</strong>s Urlaubsjahres en<strong>de</strong>t, und zwölf Zwölftel, wenn dasDienstverhältnis in <strong>de</strong>r zweiten Hälfte <strong>de</strong>s Urlaubsjahres en<strong>de</strong>t.Der Urlaubsanspruch vermin<strong>de</strong>rt sich für je<strong>de</strong>n vollen Kalen<strong>de</strong>rmonat <strong>de</strong>r Elternzeitohne Teilzeitbeschäftigung und eines Son<strong>de</strong>rurlaubs <strong>nach</strong> § 10 jeweils um einZwölftel. Die Vermin<strong>de</strong>rung unterbleibt für drei Kalen<strong>de</strong>rmonate eines Son<strong>de</strong>rurlaubszum Zwecke <strong>de</strong>r beruflichen Fortbildung, wenn <strong>de</strong>r Dienstgeber ein dienstlicheso<strong>de</strong>r betriebliches Interesse an <strong>de</strong>r Beurlaubung schriftlich anerkannt hat.Ergeben sich bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s anteiligen Jahresurlaubs Bruchteile eines Urlaubstages,die min<strong>de</strong>stens einen halben Tag ergeben, sind diese auf einen vollen Urlaubstagaufzurun<strong>de</strong>n. Vor Anwendung <strong>de</strong>r Unterabsätze 2 und 3 sind <strong>de</strong>r Erholungs-urlaubund ein etwaiger Zusatzurlaub, mit Ausnahme <strong>de</strong>s Zusatzurlaubs <strong>nach</strong><strong>de</strong>m Neunten Sozialgesetzbuch, zusammenzurechnen.(7) Erkrankt <strong>de</strong>r Mitarbeiter während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs und zeigt er dies unverzüglichan, so wer<strong>de</strong>n ihm die durch ärztliches Zeugnis <strong>nach</strong>gewiesenen Krankheitstage,an <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r Mitarbeiter arbeitsunfähig war, auf <strong>de</strong>n Urlaub nicht angerechnet;Abschnitt XIIa Abs. a <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gilt entsprechend. Der Mitarbeiterhat <strong>nach</strong> Ablauf <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs seinen Dienst an <strong>de</strong>m im Voraus festgelegtenTag wie<strong>de</strong>r aufzunehmen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitpunkt hinausan, so hat er <strong>nach</strong> Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Dienstfähigkeit unverzüglich <strong>de</strong>nDienst aufzunehmen. Die wegen Arbeitsunfähigkeit <strong>nach</strong>zugewähren<strong>de</strong>n Urlaubstagewer<strong>de</strong>n vom Dienstgeber auf Antrag <strong>de</strong>s Mitarbeiters erneut festgesetzt.§ 2 Bezüge während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs(1) Während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter die Dienstbezüge <strong>nach</strong>Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> einschließlich <strong>de</strong>r Zulagen, die in Monatsbeträgenfestgelegt sind, die er erhalten wür<strong>de</strong>, wenn er sich nicht im Urlaub befän<strong>de</strong>.Haben sich die Dienstbezüge und die Zulagen o<strong>de</strong>r eine dieser Leistungen während<strong>de</strong>r letzten drei Kalen<strong>de</strong>rmonate vor <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs zuungunsten<strong>de</strong>s Mitarbeiters verän<strong>de</strong>rt, so bemessen sich diese während <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs<strong>nach</strong> <strong>de</strong>n durchschnittlichen Dienstbezügen bzw. Zulagen, die <strong>de</strong>r Mitarbeiter imgenannten Berechnungszeitraum erhalten hat. Dabei bleiben Kürzungen <strong>de</strong>r Dienstbezügebzw. <strong>de</strong>r Zulagen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfälleno<strong>de</strong>r unverschul<strong>de</strong>ter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung<strong>de</strong>r Dienstbezüge bzw. Zulagen außer Betracht. Beim Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungenerhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter zusätzlich pro Urlaubstag einen Aufschlag <strong>nach</strong>Abs. 3.(2) Als Zulagen, die in Monatsbeträgen festgelegt sind, gelten auch Monatspauschalen<strong>de</strong>r in Abs. 3 genannten Bezüge. Solange <strong>de</strong>m Mitarbeiter die Monatspauschalezusteht, sind die entsprechen<strong>de</strong>n Bezüge bei <strong>de</strong>r Errechnung <strong>de</strong>s Aufschlages nichtzu berücksichtigen.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!