12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasserat im Zeitpunkt <strong>de</strong>s Verlustes <strong>de</strong>r Versicherteneigenschaft noch höchstens sechsMonate beträgt.(2) Wie<strong>de</strong>rberufungen sind zulässig.(3) Die Berufung zum Mitglied <strong>de</strong>s Verwaltungsrates kann aus wichtigen Grün<strong>de</strong>nzurückgenommen wer<strong>de</strong>n.§ 6 Aufgaben <strong>de</strong>s Verwaltungsrates(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s.(2) Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus(a) Wirtschaftsplan und Stellenplan festzustellen und zum jährlichen RechnungsabschlussStellung zu nehmen,(b) zur Entlastung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s Stellung zu nehmen,(c) über <strong>de</strong>n Pflichtbeitrag, die Alterstabelle, das Referenzentgelt, <strong>de</strong>n Messbetrag,die Sanierungsgel<strong>de</strong>r, die Verwendung <strong>de</strong>r Überschüsse und die Deckung von Fehlbeträgenzu beschließen,(d) über die Zustimmung zur Kündigung <strong>de</strong>r Beteiligung durch die Kasse gemäߧ 14 Abs. 2 zu beschließen,(e) Richtlinien für die Anlage und Verwaltung <strong>de</strong>s Vermögens <strong>de</strong>r Kasse zu beschließen,(f) <strong>de</strong>n Verantwortlichen Aktuar zu bestellen,(g) über Satzungsän<strong>de</strong>rungen, soweit sie nicht gemäß § 9 <strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r DiözesenDeutschlands obliegen sowie über Durchführungsvorschriften zur Satzung zubeschließen,(h) die Geschäftsordnung für die Kasse und <strong>de</strong>n Vorstand zu erlassen,(i) über die Beschwer<strong>de</strong>n gegen Maßnahmen <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Kasse zu beschließen,(k) vor Auflösung <strong>de</strong>r Kasse dazu Stellung zu nehmen.(3) Die Geschäftsordnung für <strong>de</strong>n Vorstand kann bestimmen, dass bestimmte Artenvon Geschäften nur mit Zustimmung <strong>de</strong>s Verwaltungsrates vorgenommen wer<strong>de</strong>ndürfen.(4) Der Verwaltungsrat ist berechtigt, zur Vorbereitung seiner Beratung und Beschlussfassungüber wichtige Angelegenheiten Ausschüsse zu bil<strong>de</strong>n, in die er auchNichtmitglie<strong>de</strong>r als Sachverständige berufen kann.(5) Der Verwaltungsrat kann auf Vorschlag <strong>de</strong>s Verantwortlichen Aktuars die Alterstabelle<strong>nach</strong> § 34 Abs. 3 spätestens zum 30. September mit Wirkung für das folgen<strong>de</strong>Kalen<strong>de</strong>rjahr neu festsetzen.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!