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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung für die Zentrale Schlichtungsstelle§ 15(1) Der Vorsitzen<strong>de</strong> leitet die Verhandlung. Er o<strong>de</strong>r ein von ihm beauftragter Beisitzerträgt <strong>de</strong>n wesentlichen Inhalt <strong>de</strong>r Akten vor.(2) Der Vorsitzen<strong>de</strong> hat darauf hinzuwirken, dass unklare Anträge erläutert, sachdienlicheAnträge gestellt, ungenügen<strong>de</strong> tatsächliche Angaben ergänzt, ferner allefür die Feststellung und Beurteilung <strong>de</strong>s Sachverhalts wesentlichen Erklärungen abgegebenwer<strong>de</strong>n.(3) Die Schlichtungssache ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu erörtern.§ 16Soweit es für <strong>de</strong>n Schlichtungsvorschlag erheblich ist, nimmt die SchlichtungsstelleAugenschein, hört Zeugen, sachverständige Dritte und sieht vorgelegte Urkun<strong>de</strong>n ein.§ 17(1) Die Schlichtungsstelle hat eine Einigung anzustreben und <strong>de</strong>n Parteien einenSchlichtungsvorschlag zu unterbreiten.(2) Der Schlichtungsvorschlag wird <strong>de</strong>n Parteien entwe<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r mündlichen Verhandlungo<strong>de</strong>r schriftlich unterbreitet.(3) Wird <strong>de</strong>r Schlichtungsvorschlag in <strong>de</strong>r mündlichen Verhandlung nicht angenommeno<strong>de</strong>r wird er schriftlich unterbreitet, bestimmt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> eine angemesseneFrist zur Annahme <strong>de</strong>s Schlichtungsvorschlages; die Bestimmung einer Fristentfällt, wenn <strong>de</strong>r Schlichtungsvorschlag lediglich die Feststellung enthält, dass <strong>de</strong>rvom Antragsteller gemachte Anspruch nicht begrün<strong>de</strong>t ist.(4) Nehmen die Parteien <strong>de</strong>n Schlichtungsvorschlag an, erklärt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong> dasSchlichtungsverfahren für been<strong>de</strong>t. Wird <strong>de</strong>r Schlichtungsvorschlag nicht von bei<strong>de</strong>nParteien angenommen o<strong>de</strong>r äußert sich eine Partei o<strong>de</strong>r äußern sich bei<strong>de</strong> Parteienzu <strong>de</strong>m Schlichtungsvorschlag nicht o<strong>de</strong>r nicht fristgerecht, erklärt <strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>das Schlichtungsverfahren für gescheitert.§ 18Über die Verhandlung einschließlich <strong>de</strong>r Anhörung gemäß § 16 ist ein Protokoll zuführen.zurück

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