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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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AnmerkungenAnlage 2dAnmerkungen zu <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen<strong>de</strong>r Vergütungsgruppen 1a bis 9Die <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Anmerkungen sind bei <strong>de</strong>r Eingruppierung <strong>de</strong>r Mitarbeiter zubeachten.IDie Ziffern I bis VII <strong>de</strong>r Anmerkungen zu <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen <strong>de</strong>r Vergütungsgruppen1 bis 12 <strong>de</strong>r Anlage 2 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> gelten sinngemäß.IIDie Dienstbezüge (Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) <strong>de</strong>r Mitarbeiter, die am31. Dezember 1990 in einem Dienstverhältnis stehen, das am 1. Januar 1991 zu<strong>de</strong>mselben Dienstgeber fortbesteht, und die am 31. Dezember 1990 die Dienstbezügeaus einer höheren Vergütungsgruppe erhalten als aus <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe, in<strong>de</strong>r sie <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommissionvom 13. Juni 1991 zur Anlage 2d zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> eingruppiert sind, wird durch dieNeuregelung nicht berührt.Bei <strong>de</strong>n Mitarbeitern, die am 31. Dezember 1990 in einem Dienstverhältnis stehen,das am 1. Januar 1991 zu <strong>de</strong>mselben Dienstgeber fortbesteht, und <strong>de</strong>ren Eingruppierungvon <strong>de</strong>r Zeit einer Bewährung in einer bestimmten Vergütungsgruppe bzw.Ziffer abhängt, wird die vor <strong>de</strong>m 1. Januar 1991 zurückgelegte Zeit so berücksichtigt,wie sie zu berücksichtigen wäre, wenn die Neuregelung bereits seit Beginn <strong>de</strong>sDienstverhältnisses bestan<strong>de</strong>n hätte.Für Mitarbeiter, die am 31. Dezember 1990 in einem Dienstverhältnis stehen, dasam 1. Januar 1991 zu <strong>de</strong>mselben Dienstgeber fortbesteht und die durch die Neuregelungeine längere Bewährungszeit zurücklegen müssen und die am 31. Dezember1990 bereits die Hälfte <strong>de</strong>r Bewährungszeit <strong>de</strong>r bis zu diesem Zeitpunkt gelten<strong>de</strong>nRegelung zurückgelegt haben, gelten die Bewährungszeiten <strong>de</strong>r bisherigen Regelungfort.IIIDie Dienstbezüge (Abschnitt II <strong>de</strong>r Anlage 1 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong>) <strong>de</strong>r Mitarbeiter, die am31. Januar 1994 in einem Dienstverhältnis stehen, das am 1. Februar 1994 zu <strong>de</strong>mselbenDienstgeber fortbesteht, und die am 31. Januar 1994 die Dienstbezüge aus einerhöheren Vergütungsgruppe erhalten als aus <strong>de</strong>r Vergütungsgruppe, in <strong>de</strong>r sie<strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Wirksamwer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Beschlüsse <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission vom9. Dezember 1993 zur Anlage 2d zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> eingruppiert sind, wer<strong>de</strong>n durch dieNeuregelung nicht berührt.zurück

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