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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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XIIAnlage 1XIIKrankenbezüge(a) Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiter durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistungverhin<strong>de</strong>rt, ohne dass ihn ein Verschul<strong>de</strong>n trifft, erhält er Krankenbezüge<strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r Absätze b bis i.Als unverschul<strong>de</strong>te Arbeitsunfähigkeit im Sinne <strong>de</strong>s Unterabsatzes 1 gilt auch die Arbeitsverhin<strong>de</strong>runginfolge einer Maßnahme <strong>de</strong>r medizinischen Vorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation,die ein Träger <strong>de</strong>r gesetzlichen Renten-, Kranken- o<strong>de</strong>r Unfallversicherung,eine Verwaltungsbehör<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kriegsopferversorgung o<strong>de</strong>r ein sonstiger Sozialleistungsträgerbewilligt hat und die in einer Einrichtung <strong>de</strong>r medizinischen Vorsorgeo<strong>de</strong>r Rehabilitation durchgeführt wird. Bei Mitarbeitern, die nicht Mitglied einer gesetzlichenKrankenkasse o<strong>de</strong>r nicht in <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung versichertsind, gilt Satz 1 dieses Unterabsatzes entsprechend, wenn eine Maßnahme <strong>de</strong>r medizinischenVorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation ärztlich verordnet wor<strong>de</strong>n ist und in einer Einrichtung<strong>de</strong>r medizinischen Vorsorge o<strong>de</strong>r Rehabilitation o<strong>de</strong>r einer vergleichbarenEinrichtung durchgeführt wird.(b) Der Mitarbeiter erhält bis zur Dauer von sechs Wochen Krankenbezüge in Höhe<strong>de</strong>r Urlaubsvergütung, die ihm zustehen wür<strong>de</strong>, wenn er Erholungsurlaub hätte. DerAnspruch <strong>nach</strong> Satz 1 entsteht erstmals <strong>nach</strong> vierwöchiger ununterbrochener Dauer<strong>de</strong>s Dienstverhältnisses.Wird <strong>de</strong>r Mitarbeiter infolge <strong>de</strong>rselben Krankheit (Abs. a) erneut arbeitsunfähig, hater wegen <strong>de</strong>r erneuten Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankenbezüge <strong>nach</strong> Unterabsatz1 für einen weiteren Zeitraum von sechs Wochen, wennaa) er vor <strong>de</strong>r erneuten Arbeitsunfähigkeit min<strong>de</strong>stens sechs Monate nicht infolge<strong>de</strong>rselben Krankheit arbeitsunfähig war o<strong>de</strong>rbb) seit <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r ersten Arbeitsunfähigkeit infolge <strong>de</strong>rselben Krankheit eineFrist von zwölf Monaten abgelaufen ist.Der Anspruch auf die Krankenbezüge <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Unterabsätzen 1 und 2 wird nichtdadurch berührt, dass <strong>de</strong>r Dienstgeber das Dienstverhältnis aus Anlass <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeitkündigt. Das Gleiche gilt, wenn <strong>de</strong>r Mitarbeiter das Dienstverhältnis auseinem vom Dienstgeber zu vertreten<strong>de</strong>n Grund kündigt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Mitarbeiter zurKündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.<strong>En<strong>de</strong></strong>t das Dienstverhältnis vor Ablauf <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Unterabsätzen 1 o<strong>de</strong>r 2 genanntenFrist von sechs Wochen <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Beginn <strong>de</strong>r Arbeitsunfähigkeit, ohne dass es einerKündigung bedarf, o<strong>de</strong>r infolge einer Kündigung aus an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n in Unterabsatz3 bezeichneten Grün<strong>de</strong>n, en<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Anspruch mit <strong>de</strong>m <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>s Dienstverhältnisses.(c) Nach Ablauf <strong>de</strong>s <strong>nach</strong> Abs. b maßgeben<strong>de</strong>n Zeitraumes erhält <strong>de</strong>r Mitarbeiter für<strong>de</strong>n Zeitraum, für <strong>de</strong>n ihm Krankengeld o<strong>de</strong>r die entsprechen<strong>de</strong>n Leistungen aus <strong>de</strong>rgesetzlichen Renten- o<strong>de</strong>r Unfallversicherung o<strong>de</strong>r <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>sversorgungsgesetzgezahlt wer<strong>de</strong>n, als Krankenbezüge einen Krankengeldzuschuss.Dies gilt nicht,zurück

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