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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Anlage 131) Der Mitarbeiter hat <strong>nach</strong> Maßgabe <strong>de</strong>r <strong>nach</strong>stehen<strong>de</strong>n Bestimmungen Anspruchauf Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld.(2) In Dienststellen und Einrichtungen, die in einer Diözese ihren Sitz haben, in <strong>de</strong>rBestimmungen über Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld rechtsverbindlichdurch eine entsprechen<strong>de</strong> Veröffentlichung im Amtsblatt erlassen wur<strong>de</strong>n, regeltsich <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Mitarbeiters auf Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld<strong>nach</strong> dieser Ordnung, sofern Ziffer 4 nichts an<strong>de</strong>res bestimmt.(3) Soweit in einer Diözese keine Bestimmungen über Umzugskostenvergütung undTrennungsgeld im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer 2 erlassen wur<strong>de</strong>n, regelt sich bis zum Inkrafttretensolcher Bestimmungen <strong>de</strong>r Anspruch <strong>de</strong>s Mitarbeiters auf Umzugskostenvergütungund Trennungsgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m Umzugskostenrecht, das jeweils für die Angestellten<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>s Anwendung fin<strong>de</strong>t, in <strong>de</strong>m die Dienststelle o<strong>de</strong>r Einrichtungihren Sitz hat, sofern nicht Ziffer 4 anzuwen<strong>de</strong>n ist.(4) In Dienststellen, die unter Anhang C <strong>de</strong>r <strong>AVR</strong> fallen, regelt sich <strong>de</strong>r Anspruch<strong>de</strong>s Mitarbeiters auf Umzugskostenvergütung und Trennungsgeld <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m für dieAngestellten <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s gültigen Umzugskostenrecht.(5) Die Umzugskostenvergütung und das Trennungsgeld wer<strong>de</strong>n nur auf Antrag gewährt.Der Antrag ist beim Dienstgeber zu stellen. Umzugskostenvergütung undTrennungsgeld ist vom Dienstgeber zu zahlen.zurück

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