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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Ordnung für beschließen<strong>de</strong> Unterkommissionen§ 4 Freistellung(1) Für ihre Tätigkeit in <strong>de</strong>n Unterkommissionen sind die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission und ihre Stellvertreter(innen) im notwendigen Umfangohne Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Bezüge und <strong>de</strong>s Erholungsurlaubs von ihren dienstlichen Aufgabenfreizustellen.(2) Die Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in <strong>de</strong>n Unterkommissionen erhalten zur ordnungsgemäßenDurchführung ihrer Aufgaben in <strong>de</strong>n Unterkommissionen zusätzlichzu <strong>de</strong>n Regelungen in § 9 Abs. 4 AK-Ordnung eine Freistellung von min<strong>de</strong>stens 15v.H. <strong>de</strong>r durchschnittlichen regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollbeschäftigten.Diese Freistellung gilt auch für <strong>de</strong>n/die Vertreter(in) <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite <strong>de</strong>r Zentrale<strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s.§ 5 Kosten(1) Die durch die Freistellung <strong>nach</strong> § 4 Abs. 2 <strong>de</strong>m jeweiligen Dienstgeber entstehen<strong>de</strong>nPersonalkosten und die für die Tätigkeit in <strong>de</strong>n Unterkommissionen entstehen<strong>de</strong>nSachkosten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite wer<strong>de</strong>n vom Deutschen <strong>Caritas</strong>verbandgetragen.(2) Für die entstehen<strong>de</strong>n Reisekosten gilt § 22 Abs. 4 AK-Ordnung entsprechend.(3) Der Deutsche <strong>Caritas</strong>verband trägt die Kosten für eine zusätzliche externe Beratung<strong>de</strong>r Mitarbeiterseite in Höhe von bis zu 15.000 Euro jährlich je Unterkommission.§ 6 Antragsvoraussetzungen(1) Anträge auf Beschlussfassung in <strong>de</strong>n Unterkommissionen können nur Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission stellen. Sie sind an <strong>de</strong>n/die Geschäftsführer(in)in <strong>de</strong>r Arbeitsrechtlichen Kommission zu sen<strong>de</strong>n.(2) Anträge sind ausführlich schriftlich zu begrün<strong>de</strong>n und mit aussagekräftigen Unterlagenzu belegen.(3) Bei Absenkungsanträgen für eine Einrichtung o<strong>de</strong>r für einen Träger sind zur Begründungmin<strong>de</strong>stens die Unterlagen vorzulegen, die ein <strong>de</strong>n tatsächlichen wirtschaftlichenVerhältnissen entsprechen<strong>de</strong>s Bild <strong>de</strong>r Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Träger vermitteln.Sofern für die Einrichtung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Träger <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Vorschriften <strong>de</strong>s Han<strong>de</strong>ls-o<strong>de</strong>r Steuerrechts Rechnungs-, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtenbestehen, sind dies <strong>de</strong>r Jahresabschluss <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n jeweils maßgeblichen Glie<strong>de</strong>rungsvorschriftensowie <strong>de</strong>r Anhang und, sofern zu erstellen, <strong>de</strong>r Lagebericht; fürEinrichtungen einer Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts sind dies <strong>de</strong>r auf die Einrichtungbezogene Teil <strong>de</strong>s Verwaltungshaushalts und <strong>de</strong>r Jahresrechnung.zurück

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