12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen Zusatzversorgungskasse1. von allen Rentenberechtigten(a) die Versagung <strong>de</strong>r Rente aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung,(b) die Beendigung <strong>de</strong>r Rentenzahlung aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung,(c) <strong>de</strong>r Bezug von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Mutterschaftsgeld, Übergangsgeld,Kurzarbeitergeld, Winterausfallgeld, Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Krankengeld,Versorgungskrankengeld, Übergangskrankengeld, Unterhaltsgeld und Verletztengeld,(d) <strong>de</strong>r Bezug einer Teilrente,sowie2. bei Renten aus eigener Versicherung<strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>r Berufsunfähigkeit o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Erwerbsmin<strong>de</strong>rung und die Än<strong>de</strong>rungvon voller in teilweise o<strong>de</strong>r von teilweiser in volle Erwerbsmin<strong>de</strong>rung und die Än<strong>de</strong>rung<strong>de</strong>r Höhe <strong>de</strong>r Rente aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung wegen Hinzuverdienstes,3. bei Renten für Witwen/Witwer(a) die erneute Eheschließung,(b) <strong>de</strong>r Bezug von Alters- o<strong>de</strong>r Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrenten aus eigener Versicherung,Ruhegehalt o<strong>de</strong>r vergleichbare Dienstbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis,Rentenleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen.4. bei Renten für Waisendas <strong>En<strong>de</strong></strong> <strong>de</strong>r Schul- o<strong>de</strong>r Berufsausbildung o<strong>de</strong>r eines freiwilligen sozialen Jahreso<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Wegfall <strong>de</strong>r Unterhaltsbedürftigkeit, wenn das 18. Lebensjahr vollen<strong>de</strong>t ist.(2) Versicherte und Rentenberechtigte sind ferner verpflichtet, innerhalb einer von<strong>de</strong>r Kasse zu setzen<strong>de</strong>n Frist auf Anfor<strong>de</strong>rung Auskünfte zu erteilen sowie die erfor<strong>de</strong>rlichenNachweise und Lebensbescheinigungen vorzulegen.(3) Die Kasse kann die Rente zurückbehalten, solange <strong>de</strong>r Rentenberechtigte seinenVerpflichtungen <strong>nach</strong> <strong>de</strong>n Absätzen 1 und 2 o<strong>de</strong>r seiner Verpflichtung, die Überleitung<strong>de</strong>r Versicherung auf die Kasse zu beantragen, nicht <strong>nach</strong>kommt.(4) Verletzen Versicherte o<strong>de</strong>r Rentenberechtigte ihre Pflichten <strong>nach</strong> dieser Vorschrift,können sie sich nicht auf <strong>de</strong>n Wegfall <strong>de</strong>r Bereicherung berufen.§ 49 Abtretung von Ersatzansprüchen1 Steht <strong>de</strong>m Versicherten, <strong>de</strong>m Rentenberechtigten o<strong>de</strong>r einem anspruchsberechtigtenHinterbliebenen aus einem Ereignis, das die Kasse zur Gewährung o<strong>de</strong>r Erhöhung vonLeistungen verpflichtet, ein Scha<strong>de</strong>nersatzanspruch gegen einen Dritten zu, so habendie anspruchsberechtigten Personen ihre Ansprüche gegen <strong>de</strong>n Dritten bis zur Höhe<strong>de</strong>s Bruttobetrages <strong>de</strong>r Rente an die Kasse abzutreten. 2 Der Übergang kann nicht zumzurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!