12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Mitarbeitervertretungsordnung – (Rahmen-)MAVOVIII. Schulen, Hochschulen§ 54(1) Die Ordnung gilt auch für die Schulen und Hochschulen im Anwendungsbereich<strong>de</strong>s § 1. 1(2) Bei Hochschulen fin<strong>de</strong>n die für die Einstellung und Anstellung sowie die Eingruppierunggelten<strong>de</strong>n Vorschriften keine Anwendung, soweit es sich um hauptberuflichLehren<strong>de</strong> han<strong>de</strong>lt, die in einem förmlichen Berufungsverfahren berufen wer<strong>de</strong>n.(3) Lehrbeauftragte an Hochschulen sind keine Mitarbeiterinnen o<strong>de</strong>r Mitarbeiter imSinne dieser Ordnung.1 Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Schulen, die im Dienste eines Bun<strong>de</strong>slan<strong>de</strong>sstehen, können Son<strong>de</strong>rregelungen getroffen wer<strong>de</strong>n.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!