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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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§ 2aAllgemeiner TeilÜbergangsvorschrift zu Abschnitt XIV (Weih<strong>nach</strong>tszuwendung):1. Die Höhe <strong>de</strong>r Zuwendung <strong>nach</strong> Absatz e beträgt – unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>s Absatz f – 75v.H. <strong>de</strong>r Urlaubsvergütung, die <strong>de</strong>m Mitarbeiter zugestan<strong>de</strong>n hätte, wenn er während<strong>de</strong>s ganzen Monats September Erholungsurlaub gehabt hätte.2. Wegen <strong>de</strong>r am 16. Juni 1994, am 24. Oktober 1996, am 22. Oktober 1998, am 17.Juni 1999, am 13. September 2000 und am 2. Oktober 2003 beschlossenen Festschreibung<strong>de</strong>r Zuwendung beträgt abweichend von Ziffer 1 <strong>de</strong>r Bemessungssatz fürdie Zuwendung vom 1. September 2001 an 64,35 von Hun<strong>de</strong>rt für die Vergütungsgruppen12 bis 4a bzw. Kr 1 bis Kr 11 vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 62,84 vonHun<strong>de</strong>rt, vom 1. Juli 2004 bis 31. Oktober 2004 62,22 von Hun<strong>de</strong>rt und ab 1. November2004 61,60 von Hun<strong>de</strong>rt – für die Vergütungsgruppen 3 bis 1 bzw. Kr 12 bisKr 14 vom 1. Oktober 2003 bis 30. Juni 2004 62,84 von Hun<strong>de</strong>rt, vom 1. Juli 2004bis 31. Oktober 2004 62,22 von Hun<strong>de</strong>rt und ab 1. November 2004 61,60 von Hun<strong>de</strong>rt.Für Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> gemäß Abschnitt E <strong>de</strong>r Anlage 7 zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> beträgt <strong>de</strong>rBemessungssatz vom 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 an 63,66 von Hun<strong>de</strong>rt, vom 1.Juli 2004 bis 31. Oktober 2004 63,03 von Hun<strong>de</strong>rt und ab 1. November 2004 62,41von Hun<strong>de</strong>rt. Der vorstehen<strong>de</strong> Bemessungssatz än<strong>de</strong>rt sich jeweils von <strong>de</strong>m Zeitpunktan, von <strong>de</strong>m an vor <strong>de</strong>m 1. Februar 2005 die Vergütungen <strong>de</strong>r Mitarbeiter außerhalb<strong>de</strong>s Geltungsbereichs <strong>de</strong>s § 2a AT allgemein erhöht wer<strong>de</strong>n, <strong>nach</strong> <strong>de</strong>nGrundsätzen, die seiner Berechnung zugrun<strong>de</strong> liegen.(4) Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d zu <strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> (Vergütungsgruppen fürMitarbeiter)Die Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d wer<strong>de</strong>n mit folgen<strong>de</strong>r Maßgabe angewandt:1. a) Bei Mitarbeitern, die am 30. Juni 1991 in einem Dienstverhältnis stehen, dasam 1. Juli 1991 zu <strong>de</strong>mselben Dienstgeber fortbesteht, und <strong>de</strong>ren Eingruppierung von<strong>de</strong>r Zeit einer Tätigkeit o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zeit einer Bewährung in einer bestimmten Vergütungsgruppebzw. Ziffer o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zeit einer Berufstätigkeit abhängt, wird dievor <strong>de</strong>m 1. Juli 1991 zurückgelegte Zeit so berücksichtigt, wie sie zu berücksichtigenwäre, wenn die Anlagen 2, 2a, 2b, 2c und 2d in <strong>de</strong>r Fassung vom 1. Juli 1991 bereitsseit <strong>de</strong>m Tag ihres Eintritts in <strong>de</strong>n kirchlich-caritativen Dienst gegolten hätten.b) Bei Mitarbeitern, die am 30. November 1991 in einem Dienstverhältnis stehen,das am 1. Dezember 1991 zu <strong>de</strong>mselben Dienstgeber fortbesteht und <strong>de</strong>ren Eingruppierungvon <strong>de</strong>r Zeit einer Tätigkeit o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zeit einer Bewährung in einer bestimmtenVergütungsgruppe bzw. Ziffer o<strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Zeit einer Berufstätigkeitabhängt, wird ab 1. Dezember 1991 die vor <strong>de</strong>m 1. Dezember 1991 zurückgelegteZeit entsprechend <strong>de</strong>n allgemeinen Regelungen <strong>de</strong>s Abschnitts Ia <strong>de</strong>r Anlage 1 zu<strong>de</strong>n <strong>AVR</strong> angerechnet.2. (entfällt)3. Die in <strong>de</strong>n Tätigkeitsmerkmalen bzw. Anmerkungen in festen Beträgen ausgebrachtenZulagen wer<strong>de</strong>n vom 1. Januar <strong>2007</strong> an in Höhe von 93,5 von Hun<strong>de</strong>rt gezahlt.zurück

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