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AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

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Satzung <strong>de</strong>r Kirchlichen ZusatzversorgungskasseDritter Teil: VersicherungsleistungenAbschnitt I: Renten§ 30 RentenartenDie Kasse zahlt als Renten:(a) Altersrenten für Versicherte,(b) Erwerbsmin<strong>de</strong>rungsrenten für Versicherte,(c) Hinterbliebenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen <strong>de</strong>r Versicherten.§ 31 Versicherungsfall und Rentenbeginn(1) 1 Der Versicherungsfall tritt am Ersten <strong>de</strong>s Monats ein, von <strong>de</strong>m an <strong>de</strong>r Anspruchauf gesetzliche Rente wegen Alters als Vollrente bzw. wegen teilweiser o<strong>de</strong>r vollerErwerbsmin<strong>de</strong>rung besteht. 2 Der Anspruch ist durch Bescheid <strong>de</strong>s Trägers <strong>de</strong>r gesetzlichenRentenversicherung <strong>nach</strong>zuweisen. 3 Den in <strong>de</strong>r gesetzlichen RentenversicherungVersicherten, die bei Eintritt <strong>de</strong>s Versicherungsfalles <strong>nach</strong> Satz 1 dieWartezeit <strong>nach</strong> § 32 erfüllt haben, wird auf ihren schriftlichen Antrag von <strong>de</strong>r Kasseeine Rente gezahlt. 4 Die Rente beginnt – vorbehaltlich <strong>de</strong>s § 39 – mit <strong>de</strong>m Beginn<strong>de</strong>r Rente aus <strong>de</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung.(2) 1 Der Versicherungsfall <strong>de</strong>r Altersrente aus <strong>de</strong>r freiwilligen Versicherung kannauf Antrag <strong>de</strong>s Versicherten auch am Ersten <strong>de</strong>s Monats eintreten, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Antragseingangbei <strong>de</strong>r Kasse folgt, frühestens mit Vollendung <strong>de</strong>s 60. Lebensjahres. 2 DieRente beginnt dann zum gleichen Zeitpunkt.§ 32 Wartezeit(1) 1 Renten wer<strong>de</strong>n erst <strong>nach</strong> Erfüllung <strong>de</strong>r Wartezeit von 60 Kalen<strong>de</strong>rmonaten gewährt.2 Dabei wird je<strong>de</strong>r Kalen<strong>de</strong>rmonat berücksichtigt, für <strong>de</strong>n min<strong>de</strong>stens für einenTag Aufwendungen für die Pflichtversicherung <strong>nach</strong> § 61 erbracht wur<strong>de</strong>n. 3 Biszum 31. Dezember 2001 <strong>nach</strong> <strong>de</strong>m bisherigen Recht <strong>de</strong>r Zusatzversorgung als Umlagemonatezu berücksichtigen<strong>de</strong> Zeiten zählen für die Erfüllung <strong>de</strong>r Wartezeit.4 Für die Erfüllung <strong>de</strong>r Wartezeit wer<strong>de</strong>n Versicherungszeiten bei Zusatzversorgungseinrichtungenim Rahmen einer Vereinbarung <strong>nach</strong> § 27 Abs. 1 Buchst. a zusammengerechnet.(2) 1 Die Wartezeit gilt als erfüllt, wenn <strong>de</strong>r Versicherungsfall durch einen Arbeitsunfalleingetreten ist, <strong>de</strong>r im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m die Pflicht zur Versicherungbegrün<strong>de</strong>ten Beschäftigungsverhältnis steht o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>r Versicherte infolge eineszurück

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