12.07.2015 Aufrufe

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

AVR CD 2007 Ende nach Ordnungen.fm - Caritas-dienstgeber.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ordnung <strong>de</strong>r AK (gültig ab 1.1.2008)(8) Die neu gewählten Regionalkommissionen konstituieren sich spätestens zweiMonate und die neu gewählte Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission konstituiertsich spätestens drei Monate <strong>nach</strong> Beginn <strong>de</strong>r Amtsperio<strong>de</strong>. In <strong>de</strong>r konstituieren<strong>de</strong>nSitzung wählen Mitarbeiter- und Dienstgebervertreter getrennt ihre Mitglie<strong>de</strong>r<strong>de</strong>r Verhandlungskommission.§ 3 Leitung und Geschäftsführung(1) Der/die Präsi<strong>de</strong>nt(in) <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Caritas</strong>verban<strong>de</strong>s o<strong>de</strong>r in seinem/ihren Auftragein(e) Vizepräsi<strong>de</strong>nt(in) führt in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission <strong>de</strong>n Vorsitz und repräsentiertsie <strong>nach</strong> außen. Der/die Vorsitzen<strong>de</strong> wirkt auf eine sachgerechte Beratungund Beschlussfassung hin. Er/sie hat das Recht zur Teilnahme an allen Sitzungen<strong>de</strong>r Beschlusskommission und <strong>de</strong>r Verhandlungskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission.Er/sie kann insbeson<strong>de</strong>re die Beschlusskommission <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission zueiner gemeinsamen Tagung <strong>de</strong>r Mitarbeiterseite und <strong>de</strong>r Dienstgeberseite unter seinem/ihremVorsitz einla<strong>de</strong>n.(2) Der/die Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>skommission hat kein Stimmrecht und ist zur unparteiischenAmtsführung verpflichtet.(3) Die Regionalkommissionen wählen jeweils für ihre Kommission eine(n) Vorsitzen<strong>de</strong>(n)und eine(n) stellvertreten<strong>de</strong>(n) Vorsitzen<strong>de</strong>(n). Der/die Vorsitzen<strong>de</strong> wirdzu Beginn und zur Hälfte <strong>de</strong>r Amtszeit im Wechsel einmal aus <strong>de</strong>r Mitarbeiterseiteund das an<strong>de</strong>re Mal aus <strong>de</strong>r Dienstgeberseite gewählt, <strong>de</strong>r/die stellvertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong>jeweils aus <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite. Die Wahlen erfolgen jeweils mit <strong>de</strong>r Mehrheit<strong>de</strong>r Gesamtzahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Regionalkommissionen in geheimer Abstimmung;sie wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>m/<strong>de</strong>r Geschäftsführer(in) durchgeführt. Aufgabe <strong>de</strong>r/<strong>de</strong>sVorsitzen<strong>de</strong>n ist die Leitung <strong>de</strong>r Sitzungen <strong>de</strong>r Regionalkommissionen mit Unterstützung<strong>de</strong>r/<strong>de</strong>s stellvertreten<strong>de</strong>n Vorsitzen<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r konstituieren<strong>de</strong>n Sitzungund bis zur Wahl <strong>de</strong>s/<strong>de</strong>r Vorsitzen<strong>de</strong>n leitet das <strong>nach</strong> Lebensjahren älteste Mitglieddie Sitzung. Schei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r/die Vorsitzen<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r/die stellvertreten<strong>de</strong> Vorsitzen<strong>de</strong>vorzeitig aus <strong>de</strong>m Amt aus, fin<strong>de</strong>t für <strong>de</strong>n Rest <strong>de</strong>r vorgesehenen Zeit <strong>de</strong>r Amtsführungeine Nachwahl statt.(4) Der/die Präsi<strong>de</strong>nt(in) bestimmt <strong>de</strong>n/die Geschäftsführer(in) <strong>de</strong>r ArbeitsrechtlichenKommission. Der/die Geschäftsführer(in) übernimmt die laufen<strong>de</strong>n Geschäfte <strong>de</strong>rBun<strong>de</strong>skommission und <strong>de</strong>r Regionalkommissionen in Einvernehmen mit <strong>de</strong>n jeweiligenVorsitzen<strong>de</strong>n. Er/sie bereitet insbeson<strong>de</strong>re die Sitzungen vor, lädt dazu ein, legtdie Arbeitsergebnisse und die Beschlüsse schriftlich nie<strong>de</strong>r und teilt die Beschlüsse jeweils<strong>de</strong>n (Erz-)Bistümern, <strong>de</strong>m Offizialatsbezirk Ol<strong>de</strong>nburg, <strong>de</strong>m Verband <strong>de</strong>r DiözesenDeutschlands und <strong>de</strong>n Kommissionen zur Ordnung <strong>de</strong>s diözesanen Arbeitsvertragsrechtsin geeigneter Weise mit. Dabei wird <strong>de</strong>r/die Geschäftsführer(in) von <strong>de</strong>nReferent(inn)en <strong>de</strong>r Geschäftsstelle unterstützt, die ihn/sie vertreten können.zurück

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!