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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 75 Beispiel:<br />

1 U und seine Ehefrau E erwerben zu 25 % bzw. 75 % Miteigentum an einem unbebauten Grundstück, das<br />

sie von einem Generalunternehmer mit einem Einfamilienhaus bebauen lassen. 2 U nutzt im Einfamilienhaus<br />

einen Raum, der 9 % der Fläche des Gebäudes ausmacht für seine unternehmerische Tätigkeit. 3 Die übrigen<br />

Räume des Hauses werden durch U und E für eigene Wohnzwecke genutzt. 4 U macht 25 % der auf die<br />

Baukosten entfallenden Vorsteuern geltend.<br />

5 Durch die Geltendmachung des Vorsteuerabzuges aus 25 % der Baukosten gibt U zu erkennen, dass er<br />

seinen Miteigentumsanteil in vollem Umfang seinem Unternehmen zugeordnet hat. 6 U kann daher unter den<br />

weiteren Voraussetzungen des § 15 UStG 25 % der auf die Baukosten entfallenden Vorsteuern abziehen.<br />

7 Soweit U den seinem Unternehmen zugeordneten Miteigentumsanteil für private Zwecke nutzt (16 % der<br />

Baukosten), muss er nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG eine unentgeltliche Wertabgabe versteuern.<br />

2 Zur Wertabgabe bei der Übertragung von Miteigentumsanteilen an Grundstücken vgl. Abschnitt 3.3 Abs. 8.

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