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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 310 befördern, nachdem sie von einer in Deutschland ansässigen Färberei D2 gefärbt worden sind. 3 D2 erbringt<br />

die Färbearbeiten im Auftrag von I.<br />

4 D1 erbringt mit der Lieferung der Stoffe an I eine innergemeinschaftliche Lieferung. Gegenstand dieser<br />

Lieferung sind die ungefärbten Stoffe. 5 Das Einfärben der Stoffe vor ihrer Beförderung nach Italien stellt<br />

eine Bearbeitung im Sinne von § 6a Abs. 1 Satz 2 UStG dar, die unabhängig von der<br />

innergemeinschaftlichen Lieferung des D1 zu beurteilen ist. 6 Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass I<br />

(und nicht D1) den Auftrag zu der Verarbeitung erteilt hat.<br />

Beispiel 2:<br />

1<br />

Wie Beispiel 1; die Stoffe werden jedoch vor ihrer Beförderung durch D1 in Belgien von dem dort<br />

ansässigen Unternehmen B (im Auftrag des I) eingefärbt. 2 Zu diesem Zweck transportiert D1 die Stoffe<br />

zunächst nach Belgien und nach ihrer Einfärbung von dort nach Italien.<br />

3 4<br />

D1 erbringt auch in diesem Falle eine im Inland steuerbare innergemeinschaftliche Lieferung an I. Die Beoder<br />

Verarbeitung des Liefergegenstands kann auch in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Beginns<br />

oder Endes der Beförderung oder Versendung erfolgen.<br />

Innergemeinschaftliches Verbringen als innergemeinschaftliche Lieferung (§ 6a<br />

Abs. 2 UStG)<br />

(20) 1 Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt nach § 6a Abs. 2 UStG auch das einer Lieferung<br />

gleichgestellte Verbringen eines Gegenstands (§ 3 Abs. 1a UStG). 2 Zu den Voraussetzungen eines<br />

innergemeinschaftlichen Verbringens vgl. Abschnitt 1a.2. 3 Ebenso wie bei einer innergemeinschaftlichen<br />

Lieferung nach § 6a Abs. 1 UStG ist auch bei einem innergemeinschaftlichen Verbringen nach § 6a Abs. 2 UStG<br />

die Steuerbefreiung davon abhängig, dass der Vorgang in dem anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung<br />

unterliegt. 4 Die Absätze 16 bis 18 sind entsprechend anzuwenden.

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