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Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober ... - VAT Navigator

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Seite 224<br />

4.12.1<strong>1.</strong> Nutzungsüberlassung von Sportanlagen und anderen Anlagen<br />

(1) 1 Die Überlassung von Sportanlagen durch den Sportanlagenbetreiber an Endverbraucher ist eine<br />

einheitliche steuerpflichtige Leistung (vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 3<strong>1.</strong> 5. 2001, V R 97/98, BStBl II S. 658, siehe auch<br />

Abschnitt 3.10). 2 Dies gilt auch für die Überlassung anderer Anlagen an Endverbraucher. 3 Die Absätze 2 bis 4<br />

sind insoweit nicht anzuwenden.<br />

(2) 1 Überlässt ein Unternehmer eine gesamte Sportanlage einem anderen Unternehmer als Betreiber zur<br />

Überlassung an Dritte (sog. Zwischenvermietung), ist die Nutzungsüberlassung an diesen Betreiber in eine<br />

steuerfreie Grundstücksüberlassung und eine steuerpflichtige Vermietung von Betriebsvorrichtungen aufzuteilen<br />

(vgl. BFH-Urteil <strong>vom</strong> 1<strong>1.</strong> 3. 2009, XI R 71/07, BStB 2010 II S. 209). 2 Nach den Vorschriften des<br />

Bewertungsrechts und damit auch nach § 4 Nr. 12 UStG (vgl. Abschnitt 4.12.10) sind bei den nachstehend<br />

aufgeführten Sportanlagen insbesondere folgende Einrichtungen als Grundstücksteile bzw.<br />

Betriebsvorrichtungen anzusehen:<br />

<strong>1.</strong> Sportplätze und Sportstadien<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Überdachungen von Zuschauerflächen, wenn sie nach der Verkehrsauffassung einen Raum umschließen<br />

und dadurch gegen Witterungseinflüsse Schutz gewähren, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Einfriedungen,<br />

allgemeine Wege- und Platzbefestigungen, Kassenhäuschen – soweit nicht transportabel –, Kioske,<br />

Umkleideräume, Duschen im Gebäude, Toiletten, Saunen, Unterrichts- und Ausbildungsräume, Übernachtungsräume<br />

für Trainingsmannschaften.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

besonders hergerichtete Spielfelder – Spielfeldbefestigung, Drainage, Rasen, Rasenheizung –, Laufbahnen,<br />

Sprunggruben, Zuschauerwälle, Zuschauertribünen – soweit nicht Grundstücksteil nach Buchstabe<br />

a –, spezielle Beleuchtungsanlagen, z.B. Flutlicht, Abgrenzungszäune und Sperrgitter zwischen<br />

Spielfeld und Zuschaueranlagen, Anzeigetafeln, Schwimm- und Massagebecken, Küchen- und Ausschankeinrichtungen.<br />

2. Schwimmbäder (Frei- und Hallenbäder)<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Überdachungen von Zuschauerflächen unter den unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten<br />

Voraussetzungen, Kassenhäuschen – soweit nicht transportabel –, Kioske, allgemeine Wege- und<br />

Platzbefestigungen, Duschräume, Toiletten, technische Räume, allgemeine Beleuchtungsanlagen,<br />

Emporen, Galerien.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Schwimmbecken, Sprunganlagen, Duschen im Freien und im Gebäude, Rasen von Liegewiesen,<br />

Kinderspielanlagen, Umkleidekabinen, Zuschauertribünen – soweit nicht Grundstücksteil nach<br />

Nummer 1 Buchstabe a –, technische Ein- und Vorrichtungen, Einrichtungen der Saunen, der Solarien<br />

und der Wannenbäder, spezielle Beleuchtungsanlagen, Bestuhlung der Emporen und Galerien.<br />

3. Tennisplätze und Tennishallen<br />

a) Grundstücksteile:<br />

Überdachungen von Zuschauerflächen unter den unter Nummer 1 Buchstabe a bezeichneten<br />

Voraussetzungen, Open-Air-Hallen, allgemeine Beleuchtungsanlagen, Duschen, Umkleideräume,<br />

Toiletten.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

besonders hergerichtete Spielfelder – Spielfeldbefestigung mit Unterbau bei Freiplätzen, spezielle Oberböden<br />

bei Hallenplätzen –, Drainage, Bewässerungsanlagen der Spielfelder, Netz mit Haltevorrichtungen,<br />

Schiedsrichterstühle, freistehende Übungswände, Zuschauertribünen – soweit nicht Grundstücksteil<br />

nach Nummer 1 Buchstabe a –, Einfriedungen der Spielplätze, Zuschauerabsperrungen, Brüstungen,<br />

Traglufthallen, spezielle Beleuchtungsanlagen, Ballfangnetze, Ballfanggardinen, zusätzliche Platzbeheizung<br />

in Hallen.<br />

4. Schießstände<br />

a) Grundstücksteile:<br />

allgemeine Einfriedungen.<br />

b) Betriebsvorrichtungen:<br />

Anzeigevorrichtungen, Zielscheibenanlagen, Schutzvorrichtungen, Einfriedungen als Sicherheitsmaßnahmen.

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